Unter Eigenkapital versteht man die Mittel, die einem Unternehmen zur Verfügung stehen, wenn alle Schulden, Verbindlichkeiten und auch das Fremdkapital abgezogen wurden. Das Eigenkapital umfasst also zum Einen das Kapital, das der oder die Gründer zur eigenen Finanzierung in das Unternehmen eingebracht haben, also die eigenen Einlagen und zum Anderen den erwirtschafteten Gewinn, der im Unternehmen belassen wurde. Mit der Einbringung von Eigenkapital ist diese Person an dem Unternehmensgewinn, aber auch Verlust beteiligt sowie verpflichtet, an den Unternehmensentscheidungen teilzunehmen. Eigenkapital kann eingebracht werden als
- Barguthaben
- Sparguthaben
- Sacheinlagen
- Eigenleistungen
Eigenkapital fließt im Falle einer Insolvenz als Leistung in die Insolvenzmasse. Gemäß § 266 Abs. 3 HGB ist das Eigenkapital auf der Passivseite auszuweisen und gliedert sich in
I. Gezeichnetes Kapital
II. Kapitalrücklage
III. Gewinnrücklagen
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag