Offshore Companies

Offshore = Außerhalb !

Der Begriff Offshore-Company (engl.) oder Offshore-Gesellschaft (deutsch) ist nicht fest definiert. Die einschlägige Fachliteratur definiert diesen Begriff unterschiedlich:

Gesellschaften, die nur außerhalb des Sitzstaates Geschäfte tätigen oder tätigen dürfen (exempted Companie). So kennen viele Länder eine unterschiedliche Besteuerung, abhängig davon, ob die Gesellschaft im Sitzstaat Geschäfte tätigt (also mit „Einheimischen“) oder nur außerhalb des Sitzstaates. Dabei werden Offshore Companies häufig nicht besteuert.

„Onshore-Gesellschaften“ unterliegen hingegen der regulären Besteuerung. Viele Länder bezeichnen ihre „Offshore Companies“ als IBCInternational Business Company. Das sind Aktiengesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, die nur außerhalb des Sitzstaates Aktivitäten entfalten dürfen. In aller Regel bieten „Offshore Companies“ nach dieser Definition nur Länder an, die keine DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit anderen Ländern unterhalten (Ausnahme sind die Vereinigten Arabischen Emirate (Dubai) oder Singapur.

Wann / und warum Offshore ?
Gründe und Motive für eine Offshore -Gründung sind vielfältigster Natur. Wir möchten hier lediglich einige Beispiele anführen, in welchen Fällen die Gründung einer Offshore-Entität sinnvoll erscheinen kann:

Verwertung von Rechten (Patente, Warenzeichen, Lizenzen etc.)
Als Lizenzgeber fungieren zunehmend Offshoregesellschaften. Hier nutzt man gezielt niedrige Unterhaltskosten und bekannte Vorteile in der Ertragsbesteuerung aus. Bis hin zur aktiven Gestaltung bzw. Steuerung des Gewinnpotenzials beim Lizenznehmer.

Anonymität
Treuhänder- (Trustee-) Modelle gewährleisten größtmögliche Anonymität an einem Standort, der lediglich interne Prüfungen auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vornimmt, ansonsten aber keinerlei zugänglichen Register oder weiterführende Informationspflichten hat. Einzelne Offshore-Zonen in den V.A.E (Dubai) verlangen zum Beispiel auch nicht die Einreichung bzw. Hinterlegung von Jahresabschlüssen.

Asset- und Immobilienerwerb
Wie bereits erwähnt, bietet das Halten von Assets & Immobilien über Offshoregesellschaften den Vorteil, sich aus Rechtsräumen mit komplexen oder gänzlich anderen Rechtssystemem heraus zu bewegen. Die Festlegung des geltenden Rechts wie auch des Gerichtsstandes kann in der Satzung der Offshore Company frei festgelegt werden.

Holding- und Investmentfunktionen
Gerade bei international verteiltem „Streubesitz“ empfiehlt sich die Bündelung in einer Offshore Company – sei es aus Gründen der Übersichtlichkeit, Steuerharmonsierung, Umgehung von Überregulierung etc..

Betriebsaufspaltung zur Reduzierung des Asset Risikos in operativenFirmen:
Operative Firmen, die zum effizienten Betrieb hochwertiges Betriebsvermögen einsetzen müssen, können sich mit Errichtung einer Offshore Company quasi ihren eigenen „Leasinggeber“ schaffen, der betriebsnotwendiges Anlage- und Umlaufvermögen erwirbt und dieses an die Operativgesellschaft mit flexiblen Konditionen weiter vermietet. Hierdurch kann im Falle eines (operativen) Firmenzusammenbruchs zumindest das eingesetzte Working Capital vor dem Untergang bewahrt werden. Die Anwendung des Prinzips „Betriebsaufspaltung“ eröffnet vielfältige Gestaltungsspielräume in Bezug auf die gewillkürte Festlegung des Gewinnbezugs in der Inlandsgesellschaft etc.

Vermeiden von LLC Fronting
Die „Sponsorenproblematik“ in zahlreichen Ländern mit eher restriktiven Regelungen der Ausländerbeteiligung an Inlandsgesellschaften kann ebenfalls durch Verschachtelung mit einer Offshore-Entität elegant und rechtssicher gelöst werden.

Die Gründung einer Offshore Company – also außerhalb der Grenzen des EU-Binnenmarktes – bietet den Inhabern Vor- aber auch Nachteile. Ganz Besonders dann, wenn die eigentlich zuständige Steuerbehörde das Unternehmen als Scheinfirma enttarnt.

Die Gründung, der Kauf oder die Übernahme eines ausländischen (Offshore) Firmenmantels, meist in Form einer Kapitalgesellschaft ist auf den ersten Blick ein lukratives Angebot. Besonders dann, wenn sich der zukünftige Inhaber die Vorteile der Besteuerung in einem Niedrigsteuerland ausrechnet. Leider wird dabei oft die Rechnung ohne das heimische Finanzamt gemacht.

Firmen die im Ausland in der Regel nur einen Briefkasten haben, werden von den zuständigen – darauf trainierten – Finanzbeamten – ganz schnell als Scheinfirmen entlarvt. In Deutschland führt das Bundesamt für Finanzen einschlägige Listen über ausländische Firmensitze. Ob das Unternehmen im Ausland tatsächlich existiert oder nicht, wird über Telefonbücher, Eintragungen im Handelsregister, oder sonstige Registerauskünfte nachgeprüft. Im Besteuerungsverfahren gilt, dass die Behörden den Steuerpflichtigen zur tatkräftigen Mithilfe anhalten können. Eine zusätzliche Besteuerung dieser sogenannten „Domizilgesellschaften“ in Deutschland ist dann in vielen Fällen die Folge.

Dem Wegfall der Steuervorteile, folgt in der Regel auch die Ernüchterung, wenn es um Haftungsfragen geht: Zivilrechtlich, wird die ausländische Scheinfirma nämlich nicht anerkannt, das heißt, es tritt nicht eine Kapitalgesellschaft, sondern vielmehr ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf. Der Nachteil liegt auf der Hand: Schnell kann man mit seinem gesamten Privatvermögen in der Kreide stehen.

Selbstverständlich kann dies durch einfache aber wirkungsvolle Maßnahmen verhindert werden. Sprechen Sie uns einfach darauf an, wenn Sie dazu konkrete Fragen haben. Wir bieten unseren Kunden unfangreiche Speziallösungen an. Diese haben in der Vergangenheit bereits Prüfungen von Steuerbehörden bestanden. In Zusammenarbeit mit zwei – auf Offshore Firmen spezialisierte Privatbanken -können wir neben Bankkonten inkl. Kreditkarten von Visa- & Mastercard, als einziger Gründungsdienstleister auch Kreditkarten von American Express auf höchstem Niveau anbieten.

Bei Interesse an einer individuellen Problemlösung oder der Gründung einer Offshore-Company (Auslandsfirma) senden Sie uns Ihre Anfrage bitte über unser Kontaktformular

Hier finden Sie eine kleine Auswahl an Offshore Companies, die wir für Sie realisieren können:

Andorra, Anguilla, Panama, Schweiz, Zypern, USA, etc