Aktien
Anteilsrechte an einer Aktiengesellschaft werden als Aktien bezeichnet. Sie sind Mitgliedschaftsrechte. Die Höhe eines Anteilsrichtet sich nach dem Nennbetrag der Aktie. Auch Nominalwert oder Nennwert genannt. Auf jedem Wertpapier ist ein bestimmter Betrag in Geldeinheiten (bspw. Euro) abgedruckt, zumeist als runder Betrag, wie zum Beispiel 5, 50, 100. Ist das Wertpapier eine Aktie, ist der Nennwert ein Teilbetrag des Grundkapitals.
Man unterscheidet Inhaber- und Namensaktien. Bei der Inhaberaktie stehen die Aktionärsrechte dem Inhaber der Aktien zu, bei der Namensaktie dem auf der Aktienurkunde bezeichneten Eigentümer. Die Aktien sind frei übertragbar, jedoch ist bei der vinkulierten Namensaktie hierfür die Zustimmung der Gesellschaft erforderlich.