SLP - Scotish Limited Partnership gründen und steuerfrei betreiben
SCOTLAND
LIMITED PARTNERSHIP

SLP = SCOTLAND LIMITED PARTNERSHIP

( Schottische Personengesellschaft )

Die SCOTLAND LIMITED PARTNERSHIP ist ein Partnerschafts Unternehmen welches – wie die deutsche KG= Kommanditgesellschaft) aus 2 oder mehr Personen oder Körperschaften besteht. Hierbei muss mindestens einer der Partner / Mitglieder der L.P,. als „General Partner“ („Managing Partner „) eingetragen sein. Die Mitglieder können natürliche oder juristische Personen aus jedem Land der Welt sein.

Merkmale einer SCOTLAND LP (SLP = SCOTLAND LIMITED PARTNERSHIP)

  • Mindestens zwei Partner
  • Companies House
  • Sitz in Schottland
  • Keine Buchhaltungspflicht !!!

Beliebte Unternehmensanwendungen sind „Non-Resident Scotland LP“, deren Mitglieder Unternehmen aus steuerfreien Jurisdiktionen (außerhalb der Europäischen Union) sind.

Diese werden meist verwendet für:

  • das Halten von Beteiligungen, Investitionen und Vermögenswerte wie z.B. Immobilien oder Aktien etc.
  • das Halten von Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung
  • internationale Handelsgeschäfte
  • Beratungs und Service Unternehmen

Die Scotland LP und die Besteuerung

SCOTLAND LP mit Mitgliedern außerhalb Großbritanniens und keinerlei Geschäftstätigkeiten in Großbritannien werden nicht als UK-Steuersubjekte behandelt, wenn sie nicht als solche behandelt werden wollen. Nach den allgemeinen britischen Steuerverfahren wird das Einkommen der SCOTLAND LP bei ihren Mitglieder versteuert und damit in den Ländern wo diese Mitglieder ihre(n) (Wohn-) Sitze haben. In der Regel ist die Zuständigkeit in dem Land der Gründung des Mitgliedes und im Fall einer Gründung in Belize oder auf den Seychellen werden die Mitglieder dort die jeweiligen Einnahmen versteuern.

Die Gründung einer SCOTLAND LP erfolgt innerhalb von 24h nach Eingang des Gründungsauftrages per Fax oder Email unter der Voraussetzung, dass die Gründungskosten bereits überwiesen bzw. die Zahlung nachgewiesen wurde. Bei Zahlung mit Kreditkarte nach Genehmigung. Die Gründungsurkunde der neu eingetragenen englischen Limited, wird Ihnen noch am Tag der Eintragung (24 h) per Email übermittelt. In diesem Moment ist Ihre neue Limited Rechts- und Parteifähig und es können Verträge geschlossen werden. Die Company Dokumente (nur in englischer Sprache) erhalten EASY Limited Gründer ebenfalls innerhalb von 24h – ausschließlich per Email.

Gründungskosten auf Anfrage

27+

Jahre Erfahrung

24h

Erreichbar & Support

4.124+

Firmengründungen

10.024+ h

COMPLIANCE