Mit dem „eSecretary“ alle LTD Daten im Griff.
Der eSecretary ist ein ONLINE-TOOL für die einfache Verwaltung und Terminkontrolle einer englischen LIMITED. Unsere über 20 jährige Erfahrung bei der Betreuung und Verwaltung vieler hundert LIMITED Companies und die zuvor beschriebene oft erlebte Situation – hat uns inspiriert, für uns und unsere Kunden ein einfaches und vor allem vollautomatisches Erinnerungs- und Abrechnungstool für englische LIMITED Companies zu entwickeln. Mit diesem ONLINE-Secretary-TOOL haben Betreiber einer LTD / LIMITED jederzeit Kenntnis über den aktuellen Status der LIMITED alle zukünftig anstehenden und/oder vergangene – nicht eingehaltene – Termine.
eSecretary & LTD
Deutsche Gründer englischer LIMITED Gesellschaften nutzen in den meisten Fällen neben den Gründungsangeboten des Gründungsdienstleisters auch dessen Secretary- bzw. Verwaltungsangebote und verlassen sich auf die versprochene Zuverlässigkeit dieses Anbieters. Vielen Geschäftsführern (Directoren) bereitet es jedoch Unbehagen einen fremden „Sekretär“ einzusetzen, ohne zuvor die Kompetenz und Zuverlässigkeit zu kennen und zudem keine Kontrollmöglichkeit zu besitzen.
PROBLEM – Die Korrespondenz des Companies House und des englischen Finanzamts läuft ausschließlich über das registered Office – den Firmensitz – in England. Wenn der eingesetze Secretary nicht zuverlässig arbeitet, erreichen den deutschen Geschäftsführer (Director) keinerlei Erinnerungen, Aufforderungen oder sogar Mahnungen. Durch diese oder andere Pflichtverletzungen des Secretary, könnte der LIMITED erheblicher Schaden entstehen, was im Extremfall zur Löschung der Gesellschaft beim englischen Register (Companies House) führt.
LTD & Companies House
Dabei sind die in England geltenden Regeln sehr einfach: Jede beim Companies House eingetragene LIMITED muss jährlich zum Gründungsstichtag, ein „Confirmation Statement“ (diese Rückmeldung hies bis 2016 noch „Annual Returm“ ) und 10 Monate nach Ende des Geschäftsjahres den „Company Account“ (Bilanz) abgeben.
Erfolgt zu einem oder beiden Terminen keine Rückmeldung inkl. Zahlung einer Gebühr in Höhe von 13 GBP, wird die Löschung der Gesellschaft aus dem Register des Companies House – zwangsweise – veranlasst.
Daraus folgt – die Aufhebung der Haftungsbeschränkung der beteiligten Personen (Organe der Gesellschaft) und die Behandlung der „gelöschten Limited“ als Personengesellschaft durch deutsche (Finanz-) Behörden.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Wie aber kann der Secretary/Dienstleister kontrolliert werden? Mit dem eSECRETARY des ONLINE-TOOLS myCOMPANIES24! Lediglich der Firmenname oder die Company-Nr werden benötigt. Nach einer kostenlosen Registrierung mit einer Email-Adresse muss nur noch die Online-Abfrage beim Companies House gestartet werden und innerhalb weniger Sekunden werden die Daten zu dieser Gesellschaft mit Hilfe einer Ampelfunktion angezeigt. Wenn die oben genannten Termine für „Confirmation Statement“ und „Company Account“ eingehalten wurden zeigt die Ampel GRÜN. Sind Termine – kurzfristig – einzuhalten zeigt die Ampel GELB und wenn Termine versäumt wurden oder die Gesellschaft bereits gelöscht wurde, zeigt die Ampel ROT.
jetzt zum „eSecretary“ wechseln
Wie zuverlässig ist mein Secretary-Service-Anbieter? Werden alle Fristen beim Companies House eingehalten? Existiert meine Limited noch, oder ist sie evtl. sogar zwangsgelöscht? Warum ist die Gründungs-Agentur nicht mehr erreichbar? Wer sich diese oder ähnliche Fragen schon einmal gestellt hat, sollte jetzt den mit Hilfe des eCheck den aktuellen Status der Company beim Companies House überprüfen und anschließend eines der nachfolgenden Service-Pakete nutzen.
Der eSecretary (elektronische Sekretär) ist die beste und kostengünstigste Lösung für die Kontrolle und Verwaltung einer englischen LIMITED. Der eSecretary kann für jede eine oder mehrere LIMITED (LTD), LIMITED by Guarantee, unLIMITED, PLC oder jede andere beim Companies House eingetragene Gesellschaft genutzt werden. Neben einem professionellen Erinnerungsservice an alle Pflichttermine – es sind verschiedene Intervalle und Fristen einstellbar – umfasst diese Dienstleistung auch eine Firmenanschrift – registered Office – in London inkl. Postweiterleitung per Email, die Abgabe des Confirmation Statements und die Abgabe des Company Accounts (Übertragung der – deutschen – Bilanz) beim Companies House. Selbstverständlich beinhaltet der eSecretary auch die Abgabe der DCA-Erklärung (Dormant Company Account = ruhende Gesellschaft), wenn die Gesellschaft im Erklärungszeitraum nicht tätig war.
Übernahme-Check für LTD´s die den Secretary-Service wechseln bzw. von uns betreut werden wollen
– Bereitstellung eines Secretary in Form einer juristischen Person (COMPANIES24 LTD)
– elektronische Überwachung und Erinnerung an die folgenden Pflichttermine in England:
– Confirmation Statement (ehem. Annual Return) inkl. 13 GBP Kosten beim Companies House
– Annual Account – inkl. Umwandlung der deutschen Bilanz und Abgabe beim Companies House
– Corporation Tax – Prüfung und Befreiung von der Pflicht zur Abgabe der Corporation Tax
(Körperschaftssteuererklärung) bei HM Revenue & Customs
– Registered Office
BONUS: Nur für eSecretary Kunden!
Jeder neue eSecretary Kunde erhält den Zugang zu einer „Finanzierung ohne Bank“ speziell für LTD´s inkl. Nachweis über Auszahlungen in Höhe von über 100.000 EUR.