- Test einer Geschäftsidee
- Schutz von Personen oder Persönlichkeiten
- Beobachtung des Marktes oder der Mitbewerber
- Bei Konkurs oder Insolvenz
- Konkurrenzklauseln
- Strohmann-Funktion
- Berufsverbot
- Gewerbeuntersagung
Gründer oder Unternehmer benötigen in bestimmten Situationen „Anonymität“.
Wenn Sie zum Beispiel bei der Gründung eines neuen Unternehmens, nicht selbst als Eigentümer auftreten möchten, sollten Sie unseren Treuhand-Service nutzen. Seit 1995 bieten wir Treuhand-Lösungen in unveränderter Form an. Bei Gründung einer LTD wird der Treuhänder im englischen Register als Shareholder eingetragen. Damit bleibt der tatsächliche Eigentümer der Gesellschaft vollständig anonym.
Wir bieten die Stellung eines Shareholder´s (Eigentümer´s) und bei Bedarf auch einen Treuhand-Service für einen Director (Geschäftsführer).
Ein Treuhandverhältnis setzt ein gewisses Maß an Vertrauen voraus, deshalb prüfen wir vor Bereitstellung des Treuhand-Services, den Hintergrund und erwarten eine offene und vertrauensvolle Kommunikation des Auftraggebers mit uns. Der Treuhand-Service muss vor der Gründung einer Limited (LTD) bestellt werden.
Sie erhalten in jedem Fall einen Treuhandvertrag und zusätzlich eine Generalvollmacht (Power of Attorny). Sie haben volle Verfügungsgewalt über Ihre Company. Sei es für die Bereitstellung eines treuhänderischen Gesellschafters in einem Unternehmen.
TIPP – Ordern Sie den „TREUHAND-Service“, wenn für Ihre Mit- bzw. Wettbewerber nicht erkennbar sein soll, wer Inhaber der Gesellschaft (UG, englische Limited, GmbH, AG) ist.