Bei EXI-Gründungsgutscheinen handelt es sich um ein regionales Angebot des Landes Baden-Württemberg, das Gründungsinteressierten geförderten Zugang zu kostengünstigen, individuellen Beratungsleistungen während der Vorgründungsphase gewährt. Gespeist wird diese Leistung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln.

Über die Vergabe von Beratungsscheinen, die bei Partnern des Mannheimer Existenzgründungsverbund „Start im Quadrat“ einzulösen sind, werden Gründer in der Anfangsphase durch Experten beraten. Antragsberechtigt sind GründerInnen, die eine auf Vollerwerb ausgerichtete Selbstständigkeit in Baden-Württemberg planen oder dort einen mittelständischen Betrieb übernehmen möchten.

Die Beratung durch Experten erfolgt in zwei Phasen, von denen die Erste eine in der Regel kostenlose Kompaktberatung von 4 bis 9 Stunden inklusive erster Einschätzung des Gründungsvorhabens sowie Informierung über Finanzierungsmöglichkeiten oder Förderprogramme beinhaltet.

Im zweiten Schritt erfolgt ein auf die vorher gewonnenen Erkenntnisse aufbauende Intensivbetreuung, die eine höhere rechtliche und betriebswirtschaftliche Komplexität aufweist. Die dementsprechenden, kostenreduzierten Beratungsleistungen werden je nach regionaler, zielgruppenspezifischer und schlussendlich individueller Ausrichtung der Betreuung mit circa 70 % bis 80 % erniedrigter Eigenbeteiligung bezuschusst. In Abhängigkeit von der Beraterstelle kann der Umfang der Intensivberatung bis zu 10 Tage betragen und folgende Themen umfassen:

  • Erarbeitung eines vollständigen, präzisen Businessplans
  • Prüfung auf Marktpotential und die damit verbundene Marktrecherche
  • Entwurf eines detaillierten Geschäftskonzepts
  • Planung der Finanzen und der Liquidität
  • Training und Unterstützung für Gespräche mit Banken und Finanzierungspartnern
  • Potentialanalyse

Bei diesem Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie handelt es sich um ein Gründerstipendium. Kofinanzierer ist der Europäische Sozialfonds (ESF). Mit dem EXIST-Gründerstipendium werden Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen, Universitäten sowie aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen unterstützt, die eine Gründungsidee und den dazugehörigen Businessplan in die Realität umsetzen wollen. Ziel ist die Förderung innovativer, technologischer Gründungsvorhaben. Voraussetzungen sind bestimmte Alleinstellungsmerkmale sowie begründete ökonomische Erfolgschancen.

Wer gefördert wird:

Gefördert werden die Absolventen von Hochschulen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Abschluss bzw. Ausscheiden aus dem Studentenstatus nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.

Außerdem können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus nicht gewinnorientierten, öffentlichen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen das EXIST-Gründerstipendium beantragen.

Förderfähig sind zudem Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits 50 Prozent ihres Studiums absolviert haben. Auch Gründerteams mit bis zu 3 Personen können das Stipendium beantragen – bestehen die Teams mehrheitlich aus Studierenden, werden nur Ausnahmefälle genehmigt.

Die Antragsstellung erfolgt grundsätzlich über die zugehörige Bildungs- und Forschungseinrichtung.

Wie gefördert wird:

Zur Sicherung des individuellen Lebensunterhalts werden mit dem Stipendium gefördert:

– promovierte Gründerinnen und Gründer mit 3000 Euro pro Monat

– Absolventen mit einem Hochschulabschluss mit 2500 Euro monatlich

– Technische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 2000 Euro pro Monat

– Studierende mit 1000 Euro pro Monat

Sachausgaben können mit bis zu 10000 Euro im Fall von Einzelgründungen gefördert werden. Bei Teams erhöht sich der Betrag auf bis zu 30000 Euro. Coaching kann mit 5000 Euro gefördert werden.

Insgesamt beträgt die maximale Dauer der Förderung 1 Jahr.

Was gefördert wird:

Das Förderprogramm des EXIST-Gründerstipendiums umfasst besonders innovative, wissensbasierte Dienstleistungen, die in jedem Fall auf neuen, wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren müssen. Zudem können mit dem Gründerstipendium technologieorientierte, innovative Gründungsvorhaben innerhalb des produzierenden Gewerbes gefördert werden.

Was zu leisten ist:

Die Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen sind in ein Gründernetzwerk integriert, sie stellen den Gründerinnen und Gründern jeweils einen Arbeitsplatz und einen Mentor zur Verfügung. Die Nutzung der vorhandenen Infrastruktur wird garantiert. Die Verwaltung der Fördermittel erfolgt durch die Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen.

Die Gründerinnen und Gründer erhalten gezielte Coachingleistungen des jeweiligen Gründer-Netzwerks, dazu gehört die Absolvierung bestimmter Seminare. Sie präsentieren erste Ergebnisse bezogen auf den Businessplan zur Hälfte des Förderzeitraums, legen den ausgearbeiteten Businessplan nach Ablauf von 10 Monaten vor und führen die Beiträge zur Sozialversicherung sowie Steuern in eigener Verantwortung ab.

Die Gründung eines Unternehmens ist bereits während der Förderphase möglich; sie soll jedoch nicht schon vor Beginn der Förderung erfolgt sein.

Die Existenzgründung realisiert den Schritt in die Selbstständigkeit. Bei einer Existenzgründung reicht es jedoch nicht nur aus, eine Geschäftsidee zu haben, sondern zusätzlich wird ein Businessplan-, Finanzierungs– und Marketingplan benötigt, um sich umfassend mit der Geschäftsidee auseinanderzusetzen und somit die Realisierbarkeit der Selbstständigkeit zu überprüfen. Neben diesem benötigten Fachwissen in Bereichen der Finanzierungsplanung, Investitionsrechnung oder Marketing, sollte auch eine entsprechende unternehmerische Persönlichkeit vorhanden sein. Der Begriff ist wirtschaftlich gleichbedeutend mit dem der Unternehmensgründung, allerdings bezeichnet man mit dem Begriff vorwiegend Einzelpersonen, die sich selbstständig machen wollen.

Für den Ausstieg der Investoren gibt es folgende gängigen Möglichkeiten: Going public (Börsengang), Verkauf an ein anderes Unternehmen, Rückkauf durch die Altgesellschafter (Buy-back).

Gesellschaft mit dem Gegenstand der Exploration (Suche) nach Rohstoffvorkommen.