Variabler Handel

Im Gegensatz zum Kassamarkt werden im variablem Handel börsentäglich so viele Kurse ermittelt, wie Abschlüsse in dem betreffenden Wertpapier zustande kommen.

Venture Capital Gesellschaft, die den Unternehmen, insbesondere jungen Unternehmen, Eigenkapital zur Verfügung stellen.

Volatilitäts-DAX. Index, der die Schwankungsbreite am deutschen Aktienterminmarkt mit einer Restlaufzeit von drei Monaten misst.

Risikokapital zur Finanzierung neuartiger, riskanter und zugleich zukunftsträchtiger und chancenreicher Projekte oder Technologien. Auch Wagnis- oder Risikokapital genannt. Wird in den USA nur als Bezeichnung für die Finanzierung von schnell wachsenden Unternehmen in der Frühphase verwendet – in Europa dagegen manchmal als »Sammelbegriff« für alle Finanzierungsarten.

Venture Capital, auch Risikokapital oder Wagniskapital genannt, wird für einen gewissen Zeitraum von sogenannten Venture Capital-Beteiligungsgesellschaften in junge, zukunftsträchtige Start-ups eingebracht, die nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen. Das Venture Capital ist ein zinsfreies und rückzahlungsfreies Kapital. Für das Venture Capital verlangen Beteiligungsgesellschaften in der Regel keine Sicherheiten, sondern erhalten Informations-, Kontroll- und Mitspracherechte, um ihr wirtschaftliches Risiko zu minimieren. Ziel des Kapitalgebers ist, mit seinem Know-how und seinen Branchenkenntnissen das Unternehmen in den ersten Jahren in seiner Unternehmensentwicklung zu unterstützen sowie aufzubauen und somit den Wert des Unternehmens zu steigern, damit er am Ende mit einem Gewinn aus dem Unternehmen ausscheidet. Venture Capital wird mittlerweile auch von den sogenannten Business Angels ausgegeben. Dabei handelt es sich meist um Privatpersonen, die sich an Start-Ups beteiligen wollen, um dadurch das eingesetzte Kapital zu vermehren.

Venture Capital Fonds

Fonds, aus dem das Kapital für die Investments bereitgestellt wird. Investoren des Fonds sind sowohl institutionelle Anleger (Kreditinstitute, Versicherungen, Staat, Pensionsfonds) als auch Privatpersonen.

Eine VC-Gesellschaft beteiligt sich mit Kapital gegen Gesellschafteranteile am Unternehmen. In der Regel sind es Minderheitsbeteiligungen von bis zu 49%. Zielsetzung ist, die Anteile nach einigen Jahren gewinnbringend zu verkaufen, denn nur dann hat sich das Investment gerechnet.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um offene Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber Gläubigern wie zum Beispiel Lieferanten oder anderen in Anspruch genommenen Leistungen.

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA), die bei einer Betriebsprüfung festgestellt wird, kann für eine GmbH existenziell gefährlich werden, da Nachzahlungen auf Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer und ggf. Zinsen fällig werden können. Denkbar ist eine vGA immer dann, wenn die GmbH Zahlungen an Gesellschafter oder nahe Verwandte leistet. Gesetzlich definiert ist die vGA nicht, die Rechtsprechung hat aber folgende Kriterien festgelegt:

  • Die Zahlung ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst. Das ist insbesondere der Fall, wenn Fremde Leistungen dieser Art nicht oder nicht in dieser Höhe bekommen würden.
  • Dadurch vermindert sich das Vermögen der Gesellschaft oder wird zumindest nicht gemehrt (typisches Beispiel. die GmbH gewährt einem Gesellschafter ein zinsloses Darlehen und verzichtet somit auf Zinseinnahmen).
  • Das steuerpflichtige Ergebnis der GmbH wird so vermindert.
  • Es gibt keine nachweisbaren Beschluss über die Gewinnverwendung, der diese Zahlung legitimiert.

Typische Fälle, in denen eine vGA vorliegen kann, sind z. B.:

  • Gewährung von Darlehen der Gesellschaft an Gesellschafter,
  • überzogene Geschäftsführervergütung,
  • Dienstwagenregelungen,
  • zu hohe oder formell nicht einwandfreie Pensionszusagen,
  • Reisekosten,
  • unübliche Überstunden- und Feiertagsvergütungen,
  • Tantiemenzahlungen.

Auswirkungen der vGA

Auf Seiten der GmbH erhöht eine vGA rückwirkend den Gewinn und damit die Steuerlast. Beim Gesellschafter wird eine Lohnzahlung in eine Gewinnausschüttung umqualifiziert. Für den Gesellschafter verringert sich dadurch in der Regel die steuerliche Belastung, weil auf die Zahlung nur noch das Halbeinkünfteverfahren bzw. ab 2009 in der Regel die pauschale Abgeltungssteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer angewendet wird. Die Umqualifizierung erfolgt auch, wenn entsprechende Steuerbescheide bereits bestandskräftig geworden sind.

Norm:

§ 32a KStG