Berufsmäßiger Handel in Wertpapieren, der nach Schluss des sog. Parkett- bzw. Präsenzhandels erfolgt. Die Tendenz der Nachbörse gibt Hinweise auf die Tendenz des nächsten Börsentages.
Nachschusspflichten
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung können die Gesellschafter verpflichtet werden, nachträgliche – über die Stammeinlagen hinausgehende – Einzahlungen (sogenannte Nachschüsse) zu leisten. Voraussetzung ist eine entsprechende Regelung in der Satzung, die diese Möglichkeit eröffnet. Es gibt unbegrenzte Nachschusspflichten (§ 27 GmbHG) und auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzte Nachschusspflichten (§§ 26 Abs. 3, 28 GmbHG). Aber auch bei einer unbegrenzten Nachschusspflicht muss die Satzungsbestimmung Ausmaß und Umfang einer möglichen zusätzlichen Belastung erkennen lassen. Dies erfordert als Alternative zur Festlegung einer Obergrenze bei der begrenzten Nachschusspflicht die Definition sonstiger Kriterien, die das Erhöhungsrisiko eingrenzen, damit jeder Gesellschafter bei Eintritt in die Gesellschaft absehen kann, welche Zahlungspflichten möglicherweise auf ihn zukommen.
Eine Möglichkeit, der Nachschusspflicht zu entgehen, gibt es: Bei einer unbegrenzten Nachschusspflicht kann jeder Gesellschafter, der die Stammeinlage vollständig eingezahlt hat, sich von der Zahlung des auf seinen Geschäftsanteil eingeforderten Nachschusses befreien, indem er innerhalb 1 Monats nach der Aufforderung zur Einzahlung des Nachschusses seinen Geschäftsanteil der Gesellschaft zur Verfügung stellt. Der Geschäftsanteil wird dann öffentlich versteigert.
Norm:
26 – 28 GmbHG
§ 46 GmbHG
Auf den Namen des Berechtigten (Eigentümers) lautende Aktie.
National Association of Securities Dealers Automated Quotation System. Computerisierter Freiverkehrshandel in den USA.
Aktiennebenwerte, sog. Small Caps, sind mittelgroße und flexiblere Unternehmen, deren Werte sich oftmals gegen den Markt entwickeln.
Nominalwert; der auf einer Wertpapierurkunde abgedruckte Euro-Betrag. Er ist nicht identisch mit dem tatsächlichen Wert.
Aktie repräsentieren einen festen Betrag vom Grundkapital, beispielsweise EUR 1, 5, 50 oder 100. Im Gegensatz hierzu repräsentieren Stückaktien einen prozentualen Anteil am Grundkapital.
Ergebnis vor Steuern und außerordentlichem Ergebnis zuzüglich Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (außer Geschäfts- und Firmenwerte) sowie Sachanlagen zuzüglich Veränderungen der Rückstellungen zuzüglich oder abzüglich rechnungstechnische Positionen abzüglich gezahlte Ertragssteuern und Gewinnausschüttungen.
Summe der zinstragenden Verbindlichkeiten abzüglich der überschüssigen Barreserven, nicht dazu zählen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.