Übernahmekodex

Katalog der Börsensachverständigenkommission von Verhaltensnormen für öffentliche Übernahmeangebote von Unternehmen.

Ausgabe von Wertpapieren zu einem über dem Nennwert liegenden Emissionskurs.

Überschuldung

Neben der Zahlungsunfähigkeit der zweite Fall, in dem der Geschäftsführer einer GmbH – spätestens innerhalb von 3 Wochen – einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen muss, um sich nicht selbst strafbar zu machen und um der persönlichen Haftung zu entgehen.

Die Feststellung der Überschuldung ist nicht ganz einfach. Indizien für eine Überschuldung sind eine rechnerische Überschuldung in der Handelsbilanz und aufgelaufene Verluste, die nicht durch das Anlagevermögen gedeckt sind. Festgestellt wird Überschuldung in einem dreistufigen Verfahren:

1. Stufe: Zur Feststellung der Überschuldung wird eine Sonderbilanz erstellt und dabei das GmbH-Vermögen so bewertet, als würde es verkauft werden.

2. Stufe: Reicht das so bewertete Vermögen nicht zur Erfüllung der Verbindlichkeiten, so wird jetzt eine Fortführungsprognose erstellt. Dabei werden zusätzlich Faktoren wie Auftragslage, Vorliegen eines Unternehmenskonzepts und erfolgreicher Finanzplanung für mind. 2 Jahre bewertet.

3. Stufe: Fällt diese Prognose positiv aus, so wird eine zweite Sonderbilanz mit erhöhten (Fortführungs-) Verkehrswerten errechnet. Liegt jetzt immer noch ein niedrigerer Betrag als die Summe der Verbindlichkeiten vor, ist die GmbH überschuldet.

Norm:

§ 19 Insolvenzordnung

§§ 64 und 84 GmbHG

Übertragung von Shares

Für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen gibt es keine formalen Vorschriften. In der Praxis erfolgt die Übertragung per Formular (Stock Transfer Form). Die Gesellschafter können nach englischem Recht Anteile auch mündlich übertragen, dennoch ist es sinnvoller einen schriftlichen Vertrag über die Anteilsübertragung zu schließen, gemäß dem der Alt-Gesellschafter die Anteile an den Neu-Gesellschafter überträgt und dieser die Übertragung annimmt. Da die Übertragung eines Gesellschafterwechsels dem Companies House erst mit Abgabe des Annual Return mitgeteilt und danach veröffentlicht wird, hat der neue Shareholder bis zu diesem Zeitpunkt, ohne schriftlichen Vertrag keine Möglichkeit seine Anteile zu beweisen.

Erfolgte die Übertragung gegen Geld und übersteigt der Kaufpreis GBP 1.000,–, so ist ihre Wirksamkeit außerdem abhängig von der Entrichtung einer Stempelsteuer (Stamp Duty) an die englische Finanzverwaltung.

 

Das bei einer Wertpapieremission nachgefragte (gezeichnete) Volumen ist größer als das Angebot. Die Zuteilung des Wertpapiers erfolgt entweder prozentual nach dem Verhältnis von Nachfrage zum Angebot oder in der Form, dass kleine Zeichnungsbeträge voll bedient und große entsprechend gekürzt werden.

UG

– auch Unternehmergesellschaft genannt, ist die existenzgründerfreundliche Variante der herkömmlichen GmbH. Die UG ist zum 01.11.2018 zusammen mit dem MoMiG als neue Rechtsform eingeführt worden. Für die UG gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und damit die Verpflichtung zur gesetzlichen Buchführung (doppelte Buchführung samt Jahresbilanz), zur Gewerbesteuer und zur Körperschaftssteuer. Die UG wird mit einem beurkundungspflichtigen Musterprotokoll – dieses ersetzt den Gesellschaftsvertrag, mit einer Gesellschafterliste und der Bestellung eines Geschäftsführers gegründet. Diese Unterlagen müssen zur Eintragung und Anmeldung beim Handelsregister eingereicht werden.

Im Rechtsverkehr ist darauf zu achten, dass die UG unbedingt mit den Rechtsformzusatz „(haftungsbeschränkt)“ geführt wird. Die UG (haftungsbeschränkt) kann mit einem Stammkapital von nur 1 EUR gegründet werden. Die UG muss jedoch durch Bildung von Rücklagen – aus der Einbehaltung von 25 % des Gewinns – ein Mindestkapital von 25.000 EUR ansammeln (thesaurieren) um dadurch zur vollwertigen GmbH zu „erstarken“. Es gelten die Haftungsregelungen des GmbH-Gesetzes.

Die UG (haftungsbeschränkt) wird umgangssprachlich auch gerne als „1-Euro-GmbH“ oder „Mini-GmbH“ bezeichnet.

Aktuelle Rendite im Umlauf befindlicher festverzinslicher Wertpapiere im Gegensatz zur Emissionsrendite.

Das Umlaufvermögen ist im Grunde eine Restgröße, bestehend aus allem was nicht zum Anlagevermögen gehört. Also Vermögensgegenstände die verarbeitet, zurückgezahlt oder verbraucht werden.

Der Umsatz oder auch Erlös eines Unternehmens beschreibt den Gegenwert den ein Unternehmen durch den Verkauf von Waren erwirtschaftet hat.

Die Umsatzrentabilität (auch Umsatzrendite) ist eine Maßzahl für die Profitabilität eines Unternehmens und stellt den auf den Umsatz bezogenen Gewinnanteil dar. Eine steigende Umsatzrentabilität deutet bei unverändertem Verkaufspreis auf eine zunehmende Produktivität im Unternehmen hin, während eine sinkende Umsatzrentabilität auf sinkende Produktivität und damit aufsteigende Kosten hinweist. Andere Begriffe für Umsatzrentabilität sind unter anderem: Umsatzrendite, Return on Sales, Umsatzverdienstrate.

 

                                               Betriebsergebnis Fremdkapitalzinsen

Umsatzrentabilität          —————————————————-

                                                               Umsatzerlöse