Die englische „LTD by Guarantee“ ist eine besonders beachtenswerte juristische Person. Deren herausragendes Merkmal – im Vergleich zu allen anderen juristischen Personen ist: Die Möglichkeit der „PERSONA“ also der MASKIERUNG. Die LTD by Guarantee wird aber nicht nur deshalb im deutschsprachigen Raum immer beliebter. Die „LTD by Guarantee“ bietet weit mehr Möglichkeiten als ihre englische „Schwester“ ( die LTD / LIMITED ). Neben vielen anderen Vorteilen, die im Detail bei einem persönlichen Gespräch gerne erläutert werden können, ist bei dieser Rechtsform die besondere FIRMA – also der Name – der Gesellschaft. Dieser ist bis auf wenige Ausnahmen wie z.B. „Bank“ oder „Governement“ vollkommen frei wählbar.
Auf die seit Jahren bekannten Endungen „LIMITED“ oder „LTD“ kann bei der Wahl des Firmennamens vollständig verzichtet werden. Damit sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Die LTD by Guarantee könnte zum Beispiel mit einer der folgenden Endungen „GMBH, KG, OHG, AG, UG, CORP., CORPORATION, INC., INCORPORATION oder sogar e.V. im Firmennamen eingetragen werden. Es ist aber auch möglich der Gesellschaft den (FIRMEN-)Namen einer natürlichen PERSON wie z.B. „MAX MUSTERMANN“ ohne jeglichen Rechtsformzusatz zu geben. Diese MASKE ermöglicht es dem Inhaber, bestimmte (Rechts-)Handlungen und Verträge nicht im eigenen Namen sondern als Vertreter (Director) der MASKE (JURISTISCHEN PERSON) vorzunehmen, oder abzuschließen.
Mit dieser Erkenntniss, etwas Phantasie und in Kombination mit einer oder mehreren anderen Gesellschaften, stehen Gründern sensationelle Möglichkeiten für neue interessante Firmenkonstruktionen zu Verfügung.
BEISPIEL – Gründung einer „DR. MAX MUSTERMANN AG“ (LTD by Guarantee) mit DR. MAX MUSTERMANN (LTD by Guarantee) als Direktor und einer MAX MUSTERMANN HOLDING LTD als Holding bzw. Inhaber dieser Gesellschaften. Auf diese Art kann z.B. ganz legal eine Website mit Internet-Shop betrieben werden bei dem die handelnden PERSONEN quasi MASKIERT und damit nicht erkennbar sind. Jede der hier genannten „LTD by Guarantee“ ist uneingeschränkt rechtsfähig – auch wenn in Deutschland keine Zweigniederlassung im Handelsregister eingetragen ist.
Das Wort „PERSONA“ (personare = hindurchtönen), stammt aus dem Lateinischen. Es wurde zunächst im antiken griechischen Theater für Schauspieler im Sinne ihrer Verkleidung bzw. ihrer MASKE verwendet und bedeutete im übertragenen Sinn „die Rolle auf der Bühne“ und später in noch weiterer Übertragung „die Rolle in der Welt“.
“All the world´s a stage”, sagte Shakespeare. “Die ganze Welt ist eine Bühne“ und diese Aussage ist für das zur Zeit stattfindende „öffentliche Leben” eine äußerst zutreffende Beschreibung und es gibt sicherlich eine große Anzahl von Menschen, die sich ihrer „Rolle“ in der Welt nicht bewusst sind.
Der aus „PERSONA“ entstandene Begriff der „PERSON“ ist eine Abstraktion, die den Menschen im Hinblick auf das Rechtssystem bezeichnet. Unsere heutige Rechtsordnung knüpft an den Begriff der „PERSON“, die Rechtsfähigkeit – insbesondere deshalb – um auf diese Weise auch Zusammenschlüsse von PERSONEN in ihrer Verbundenheit, zu Trägern von Rechten und Pflichten zu machen. Hierzu bedient sie sich des Begriffs der „JURISTISCHEN PERSON“.