GmbH einfach löschen statt umständlich liquidieren
Rechtssichere Löschung Ihrer GmbH – in nur 4 Wochen – aus dem Handelsregister mit Hilfe des Umwandlungsgesetzes.
Wer (s)eine GmbH löschen will, weil diese nicht mehr tätig ist, oder weil die GmbH nicht mehr benötigt wird, muss – so gibt es das deutsche Gesetz vor – seine GmbH liquidieren. Die Liquidation kann aber 12 – 24 Monate – in einzelnen Fällen sogar noch länger – dauern. Hintergrund für die – unter Umständen extrem lange Liquidationsphase – ist das sogenannte Sperrjahr. Dieses Sperrjahr ist gesetzlich vorgeschrieben um evtl. vorhandenen Gläubigern die Anmeldung ihrer Forderungen – vor der endgültigen Löschung der GmbH – zu ermöglichen.
Wenn Sie Ihre GmbH – ohne Sperrjahr – löschen wollen kann Ihnen des Umwandlungsgesetz helfen, denn durch Umwandlung in eine alternative Rechtsform, kann die Löschung aus dem Handelsregister viel schneller realisiert werden. Im Umwandlungsgesetz gibt es konkret zwei Möglichkeiten:
Neben dem zeitlichen Aspekt – von 4 Wochen – ergeben sich bei der Löschung einer GmbH im Vergleich zur Liquidation einer GmbH auf Grund von erheblichen Rechtsunsicherheiten für Geschäftsführer und Gesellschafter viele weitere Vorteile, was oft im Besonderen für – ungeklärte – Verbindlichkeiten gilt.
Mit Hilfe des Umwandlungsgesetzes
Die „Löschung einer GmbH“ mit Hilfe der Verschmelzung ist wesentlich einfacher und schneller als die „Liquidation“. Die Verschmelzung kann mit einer extrem flexiblen Rechtsform wie z.B. die englische LTD erfolgen. Mit Hilfe des Umwandlungsgesetzes wird die Liquidation der GmbH, durch die Löschung im Handelsregister obsolet.
Die Umwandlung einer GmbH in eine andere – wesentlich leichter zu löschende Rechtsform – nach dem Umwandlungsgesetz ermöglicht die Löschung einer GmbH ohne das diese liquidiert werden muß. Hierbei wir die zu löschende GmbH auf eine spezielle Vorratsgesellschaft verschmolzen. Die Umwandlung bzw. die Eintragung der Verschmelzung wird im Handelsregister der aufnehmenden (Vorrats-) Gesellschaft und im Handelsregister der übertragenden Gesellschaft ( der zu löschenden GmbH ) eingetragen. Nach Vollzug in beiden Registern – dies dauert ca. 4 Wochen – wird die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht. Die Liquidation der GmbH wird durch dieses – mehrstufige – Verfahren mit Hilfe des EU-Rechts LEGAL umgangen.
Die aufnehmende Gesellschaft – zum Beispiel eine englische LTD – ist Rechtsnachfolgerin der GmbH mit allen Rechten und Pflichten. Etwaige offenen Positionen können nach der Löschung der GmbH noch immer geklärt und wenn nötig abgwickelt werden. Danach kann die aufnehmende LTD schnell und kostengünstig per Formular aus dem Handelsregister (COMPANIES HOUSE) gelöscht werden. Bei Bedarf kann die LTD für die Durchsetzung von offenen Forderungen beliebig lang kostengünstig – siehe eSecretary – weitergeführt werden.
Restrukturierung – Vor während oder nach dieser Restrukturierung kann die Rechtsnachfolgerin – in diesem Beispiel eine englische LTD – auch als Gesellschafterin einer neuen Gesellschaft wie z.B. eine Vorrats-GmbH eingesetzt werden.
Löschung der GmbH nach Umwandlungsgesetz
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Die Kosten der „Löschung einer GmbH“ setzen sich aus den nachfolgenden Positionen zusammen:
Unser Honorar für die liquidationslose Löschung einer GmbH ist eine Mischung zwischen den Notarkosten die sich an der Höhe der Bilanzsumme orientieren und den Kosten für die aufnehmende Vorratsgesellschaft. Bei Interesse können Sie uns per FreeCall 0800-6407140 (Int.Call +49.511.6407140) anrufen oder uns Ihre Anfrage über unser Kontaktformular senden. Wir antworten innerhalb von 24h GARANTIERT.
( Firmenbeerdigung )
Wenn Sie eine (Ihre) GmbH löschen wollen – die schnelle Auflösung (Löschung im Handelsregister) das Ziel ist, kann das mit Hilfe des Umwandlungsgesetzes – ohne Sperrjahr schnell und unkompliziert realisiert werden! Die Auflösung ist jedoch nicht zu vergleichen mit einer „Firmenbestattung„! Die sogenannte Firmenbestattung wird von Behörden und im Besonderen von Staatsanwälten als höchst illegal angesehen und in den meisten Fällen strafrechtlich verfolgt.
INSIDER-SCRIPT – Schützen Sie sich vor windigen Firmenbestattern und teuren Haftungsfallen. Lesen Sie jetzt, woran Sie und vor allem auch Behörden & Staatsanwälte windige Firmenbestatter erkennen und was Sie bei dem Vorhaben „GmbH löschen“ unbedingt beachten sollten!
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