Märkte aufstrebender Volkswirtschaften.
Emession (lat.) Ausgabe und Unterbringung von Wertpapieren auf dem Kapitalmarkt durch öffentlichen Verkauf. Meist durch Vermittlung einer Bank (Emissionsbank) oder einem Zusammenschluss von Banken (Konsortium). Der Emissionskurs von Aktien darf nicht unter dem Nennwert liegen. Als Emission wird auch das emittierte Papier als solches bezeichnet.
Prospekt, mit dem der Emittent (der Ausgeber der neuen Wertpapiere) diese Wertpapiere und die wirtschaftlichen Grundlagen hierfür darstellt. Sind die Angaben unwahr oder unvollständig, kann sich der Anleger für hierdurch verursachte Schäden am Prospektherausgeber und Verwender schadlos halten (Prospekthaftung).
Emittent
Ein Emittent ist eine juristische Person des Privatrechts (meist Aktiengesellschaft) oder des öffentlichen Rechts, die Wertpapiere ausgibt, z.B. bei Bundesanleihen der Bund und bei Aktien die Aktiengesellschaft.