in 24 Stunden ab 1 EUR Stammkapital

Die Gründung einer UG kann in 24h umgesetzt werden. Das Stammkapital (Haftungssumme) kann auch nur 1 EUR betragen. Die UG ist somit die beste Rechtsform für Existenzgründer und kleine Unternehmen.

ohne Anwalt (kostengünstig)

Für die Gründung einer UG wird kein Rechtsanwalt benötigt. Durch Verwendung des Musterprotokolls werden die Kosten für Notar- und Handelsregister minimiert. Dadurch erfolgt die Gründung schnell und kostengünstig.

inkl. Geschäftskonto in 1 Tag

Unmittelbar nach dem Notartermin wird die Eröffnung des Geschäftskontos – ONLINE – per Smartphone realisiert. Die IBAN wird nach Prüfung der Unterlagen und der Identität nach wenigen Stunden freigeschaltet.

UG gründen in 24 h

Gründung Ihrer UG ( haftungsbeschränkt)

Gründung einer UG (gründen)

Festpreis 497,- EUR

inkl. 19 % MwSt zzgl. Notar & Handelsregister
( keine versteckten Kosten )

Die Kosten ( Brutto inkl. 19 % MwSt.) umfassen alle zuvor beschriebenen Leistungen. Es gibt keine versteckten Kosten. Es entstehen lediglich zusätzliche Kosten für Notar, Handelsregister und Bankkonto.

Was Sie erhalten

  • Firmenname

    Prüfung Firmenname bei IHK, DPMA, DENIC

  • Gründungsunterlagen

    Erstellung der individuellen Gründungsunterlagen inkl. Musterprotokoll, Gesellschafterliste und Handelsregisteranmeldung inkl. GARANTIE für die geringsten gesetzlichen Notargebühren.

  • Notariat

    Terminvereinbarung bei einem Notar Ihrer Wahl an Ihrem Wunschort

  • Geschäftskonto

    Eröffnung Geschäftskonto für die UG ( in Gründung ) für Einzahlung des Stammkapital.

  • Finanzamt

    Hilfe bei Steuerfragebogen, Beantragung der Ust-ID, Eröffnungsbilanz

Jetzt – DIGITAL – UG gründen und persönliche Haftung begrenzen.

Was Kunden über unsere „UG Gründungen“ sagen

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Häufig gestellte Fragen zur
„Gründung einer UG“

Die UG genauer die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist die kleine Schwester der GmbH. Der Zusatz „haftungsbeschränkt“ signalisiert Kunden und Geschäftspartnern der Gesellschaft, dass die Haftung auf eine zuvor festgelegte Haftungssumme beschränkt ist. Die UG (haftungsbeschränkt) ist trotz des geringen Stammkapitals – es genügt nur 1 EUR – eine GmbH = eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Durch die geringe Haftungssumme ist die UG vor allem für GründerInnen geeignet, die nur wenig Eigenkapital aufbringen wollen/können und trotzdem ihre – persönliche – Haftung einschränken möchten.

Für die Gründung einer UG wird mindestens ein*e GesellschafterIn benötigt. Diese*r GesellschafterIn muss ein Stammkapital von mindestens einem Euro ( 1 EUR ) aufbringen. Die Höhe diese Stammkapitals sollte sich am Bedarf der Gesellschaft orientieren, denn je geringer das Stammkapital desto höher ist das Risiko bei Problemen mit der UG / GmbH direkt die Insolvenz der Gesellschaft anmelden zu müssen.

Das Stammkapital muss  in BAR eingezahlt und vor Eintragung im Handelsregister nachgewiesen werden. Hierfür eignet sich am Besten die Eröffnung eines Geschäftskontos für die UG Sacheinlagen wie beim Stammkapital der GmbH sind nicht möglich.

Wenn du eine UG gründen willst, brauchst du ein Musterprotokoll. Das findest du in der Anlage zum GmbH-Gesetz und es kombiniert den Gesellschaftsvertrag, die Liste der Gesellschafter*innen und die Bestellung der künftigen Geschäftsführer*innen.

Jetzt – DIGITAL – UG gründen und persönliche Haftung begrenzen.