Die UG genauer die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist die kleine Schwester der GmbH. Der Zusatz „haftungsbeschränkt“ signalisiert Kunden und Geschäftspartnern der Gesellschaft, dass die Haftung auf eine zuvor festgelegte Haftungssumme beschränkt ist. Die UG (haftungsbeschränkt) ist trotz des geringen Stammkapitals – es genügt nur 1 EUR – eine GmbH = eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Durch die geringe Haftungssumme ist die UG vor allem für GründerInnen geeignet, die nur wenig Eigenkapital aufbringen wollen/können und trotzdem ihre – persönliche – Haftung einschränken möchten.
Für die Gründung einer UG wird mindestens ein*e GesellschafterIn benötigt. Diese*r GesellschafterIn muss ein Stammkapital von mindestens einem Euro ( 1 EUR ) aufbringen. Die Höhe diese Stammkapitals sollte sich am Bedarf der Gesellschaft orientieren, denn je geringer das Stammkapital desto höher ist das Risiko bei Problemen mit der UG / GmbH direkt die Insolvenz der Gesellschaft anmelden zu müssen.
Das Stammkapital muss in BAR eingezahlt und vor Eintragung im Handelsregister nachgewiesen werden. Hierfür eignet sich am Besten die Eröffnung eines Geschäftskontos für die UG Sacheinlagen wie beim Stammkapital der GmbH sind nicht möglich.
Wenn du eine UG gründen willst, brauchst du ein Musterprotokoll. Das findest du in der Anlage zum GmbH-Gesetz und es kombiniert den Gesellschaftsvertrag, die Liste der Gesellschafter*innen und die Bestellung der künftigen Geschäftsführer*innen.