Eigenkapital Passivseite
Das Eigenkapital auf der Passivseite ergibt sich als Saldo der Werte der Aktiv- und der Passivseite. Es ist Ausdruck für das Erbrachte und im Unternehmen belassene Kapital auf das seitens der Unternehmensinhaber nach möglicher Auflösung des Unternehmens Ansprüche bestehen (Residualansprüche ).