IRISCHE LTD (LIMITED ) gründen

IRELAND ist & bleibt in der EU

LTD LIMITED

Die Gründung einer „irischen LTD“ wird durch Anmeldung beim CRO Companies Registration Office realisiert. Hierfür wird ein eingetragner Firmensitz (registered office) benötigt. Bei der Gründung der „irischen LTD“ muss ein oder mehrere Geschäftsführer (Direktoren) und ein oder mehrere Shareholder (Gesellschafter) benannt werden. Zusätzlich muss ein Secretary (Schriftführer) eingetragen werden. Für die Gründung einer „irischen LTD“ müssen deshalb mindestens zwei Personen eingetragen werden. Diese „irischen LTD“ wird in diesem Fall durch den geschäftsführenden Gesellschafter (Director/Shareholder) vertreten. Eine Limited in Gründung, wie bei der GmbH in Gründung, gibt es nicht!

Eintragung im Handelsregister ?

YES or NO ?

Nach Gründung der „irischen LTD“ ist in Deutschland der Gang zur Gewerbemeldestelle für die Gewerbeanmeldung der nächste Schritt. Hierfür werden vollständige Company Dokumente benötigt. Diese sollten natürlich notariell beglaubigt und/oder mit einer Apostille versehen sein

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 30. September 2003 (Az. C-167/01) besitzen im Ausland gegründete Gesellschaften – also auch eine „irischen LTD“ – aufgrund der EU-weit geltenden Niederlassungsfreiheit – in allen EU-Ländern – uneingeschränkte Rechtsfähigkeit. Einer sonstigen Verbindung der Gesellschaft zum Gründungsland bedarf es nach dem Urteil des EuGH nicht.

Zur Eintragung der „irischen LTD“ beim deutschen Handelsregisteranmeldung gibt es unterschiedliche Meinungen.

Amtsgericht Handelsregister

Eine unselbstständige Niederlassung (Zweigstelle) unterliegt den Weisungen der Hauptgesellschaft. Die unselbstständige Zweigstelle einer LTD wird im, Unterschied zur selbstständigen Niederlassung, nicht beim deutschen Handelsregister eingetragen, sondern lediglich beim Gewerbeamt und Finanzamt angemeldet.

Eine nicht eintragungspflichtige Niederlassung einer englischen Limited – und damit unselbstständige Niederlassung – ist nur dann möglich, wenn die LTD am Sitz ihrer Hauptniederlassung – in diesem Fall in Irland nachweislich einen aktiven Geschäftsbetrieb unterhält.

Sofern jedoch der Geschäftsbetrieb ausschließlich in Deutschland erfolgt, dort auch die Geschäftsführung ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat und die unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden, ist man verpflichtet, eine selbstständige Zweigniederlassung in Deutschland sowohl beim Gewerbeamt als auch beim Handelsregister anzumelden.

Hinweis – Wir haben seit 1998 über 2000 englische Ltd´s für Unternehmer in Deutschland gegründet. Auf Grund der Rückmeldungen unserer Gründer, wurden nur ca. 30 % mit einer selbstständigen Zweigniederlassung in Deutschland betrieben. Trotz allem bestand Haftungsschutz und nur in einem einzigen Fall hat sich ein Finanzamt beschwert weil die Zweigniederlassung nicht eingetragen war.     

Grundsätzlich ist eine LTD, wenn die Geschäftsleitung in Deutschland tätig ist, in das deutsche Handelsregister als selbstständige Niederlassung einzutragen. Dieses Erfordernis ergibt sich aus § 13 HGB (Handelsgesetzbuch).

Die Eintragung in das deutsche Handelsregister hat keinen Einfluss auf die schon bestehende Haftungsbeschränkung. Mit der Eintragung der LTD in das englische Handelsregister ist die Haftung beschränkt, d.h. die LTD haftet nur mit dem Stammkapital und Gesellschaftsvermögen.

Die Eintragung der LTD im deutschen Handelsregiser ist nur deklaratorisch (rechtserklärend). Das Heisst die LTD kann auch ohne Handelsregistereintrag in Deutschland voll umfänglich tätig werden.

  • juristisch eingetragener Sitz der LTD. (Registered Office) befindet sich in U.K.
  • die LTD ist ausschließlich Komplementär (Vollhafter) der deutschen KG
  • LTD & Co. KG wird notariell in das Handelsregister (HRA) eingetragen
  • LTD & Co. KG wird bei Gewerbe- und Finanzamt angemeldet (§ 14 GewO)
  • die Besteuerung der LTD & Co. KG erfolgt ausschließlich nach deutschem Recht für Personengesellschaften

Besonderheiten: Da bei dieser Rechtsform die Limited selbst keine Tätigkeit und auch keine Umsätze entwickelt, kann diese in UK beim Companies House als ruhend gemeldet werden. Bei einer Limited & Co. KG übernimmt die englische Limited die Rolle des Komplementär (Vollhafter) in der deutschen KG (Kommanditgesellschaft). Die LTD & CO. KG ist erst mit Eintragung im deutschen Handelsregiser rechts- und parteifähig! Diese Gesellschaftsform ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland.

Unsere Empfehlung – speziell für Gründer die bereits als Einzelunternehmer tätig sind/waren, ist ganz klar die Gründung einer Ltd. & Co. KG. Diese Variante vereint den Vorteil der begrenzten Haftung durch das geringe Gründungskapital der Limited, mit den steuerlichen Vorteilen der KG als Personengesellschaft durch den Wegfall der Körperschaftssteuer. Steuer!? Bei steuerlichen Fragen empfehlen wir in jedem Fall, vorher einern Steuerberater zu befragen. Gern kann so ein Gespräch zusammen mit Ihrem Steuerberater auch in unserem Büro erfolgen.

Gründungspakete

LTD I LTD by Guarantee I LTD ( Charity )

Die Gründung der „irischen LTD“ erfolgt – auf Wunsch nach kurzer telefonischer Beratung – innerhalb 24 h nach Eingang des Gründungsauftrages per Fax oder Email unter der Voraussetzung, dass die Gründungskosten bereits überweisen bzw. die Zahlung nachgewiesen wurde. Bei Zahlung mit Kreditkarte nach Genehmigung. Bei Aufträgen die vor 11:00 Uhr eingehen, wird die Gründung am gleichen Tag ausgeführt und die Gründungsurkunde – in der Regel – noch am gleichen Tag per Email übermittelt. In diesem Moment sind Sie bzw. Ihre neue „irischen LTD“ Rechts- und Parteifähig und können Verträge schließen. Die notariell beglaubigten Company Dokumente, werden Ihnen in einem kompakten Firmenordner innerhalb einer Woche per Einschreiben oder per Kurier (UPS) zugestellt. Jetzt sind Sie voll handlungsfähig.

LTD (LIMITED) GRÜNDUNGS PAKET

  • Company-Formation (Gründung)
  • Certificate of Incorporation (Gründungsurkunde)
  • Memorandum of Association (Gesellschaftsvertrag)
  • Combined Register (Firmenbuch)
  • First Minutes (Gründungsbeschluss)
  • Share-Certificate (Zertifikat über Anteilsschein)
  • (Alle Dokumente engl/deutsch & notariell beglaubigt)
  • eSecretary für 12 Monate (Erinnerungsservice)

Das Leistungspaket „IRISCHE LTD“ enthält alle für den Unternehmensstart notwendigen Dokumente. Diese Dokumente werden von Gewerbeämtern, Amtsgerichten, Handwerkskammern und Kreditinstituten akzeptiert.

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Auftrag & Kosten = 997,- EUR*

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