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KAPITALGESELLSCHAFT
Der Begriff LTD (Limited) steht als Überbegriff für eine Kapitalgesellschaft. Hier ist meißt die LTD nach englischem Recht gemeint. Diese Rechtsform steht in direktem Wettbewerb mit der UG (haftungsbeschränkt) und der GmbH. Die englische LTD (Limited) belegt aber nicht nur im Vergleich mit den alternativen deutschen Rechtsformen einen der vordersten Plätze – wenn nicht sogar den ersten Platz – sondern – die LTD ist auch im Vergleich mit anderen europäischen Rechtsformen seit vielen Jahren eine der innovativsten Rechtsformen in Europa.
Die englische LTD > Limited < ist eine der besten Rechtsformen wenn es darum geht
Unternehmerideen mit Haftungsbegrenzung schnell und kostengünstig umzusezten.
Bis 2003 wurde die englische LTD in Deutschland als Briefkastengesellschaft bezeichnet. Erst – seit den Entscheidungen des EUGH im Jahr 2003 – wird die LTD von Behörden und Finanzämtern in Deutschland auch als rechts- und parteifähige Rechtsform anerkannt. Wer mit einer englischen LTD in Deutschland tätig werden will, unterliegt dadurch automatisch den deutschen Gesetzen.
Seit 2003 wurden in Deutschland schätzungsweise ca. 50.000 englische LTDs gegründet. Seitdem wurde diese Rechtsform immer bekannter und Gründer die sich bei der Wahl der Rechtsform für die Gündung einer englischen LTD entscheiden, dürfen inzwischen sowohl bei Kunden als auch bei Lieferanten mit einer hohen Akzeptanz rechnen.
Was wir umgangssprachlich nicht ganz korrekt als England bezeichnen, besteht aus der britischen Hauptinsel, die neben England auch Schottland im Norden und Wales im Westen umfasst. England bildet lediglich den größten Teil der britischen Hauptinsel. England, Wales, und Schottland bilden Großbritannien. Zusammen mit der Provinz Nord-Irland bildet Großbritannien das Vereinigte Königreich (United Kingdom), kurz (UK) genannt, falls Sie mal jemand fragen sollte.
Großbritannien ist seit vielen Jahren in der EU die absolute Nummer 1, wenn es um die Anlage von Auslandsinvestitionen geht. Die Entscheidung der Investoren beruht auf der gegebenen flexiblen Arbeitsrechtslage, der relativ niedrigen Besteuerung, der Toleranz von anderen Kulturen und Minderheiten, der offenen Märkte und der wirtschaftlichen Stabilität des Königreichs. Im Vergleich zu den führenden G7 Staaten liegt Großbritannien auch im Auslandsinvestment an der Spitze.
Auch wenn die Europadebatte in England viel offener und deutlicher geführt wird als in Deutschland – viele Engländer wehren sich gegen politische Diktate – ihrer Meinung nach unsinnigen Maßnahmen und Bevormundung aus Brüssel und sie fürchten auch 60 Jahre nach dem 2. Weltkrieg noch immer eine deutsche Übermacht innerhalb der EU.
So ist die überwiegende Mehrheit aller Briten voll und ganz für die EU, man sollte jedoch nicht vergessen, dass bestehende Konflikte meist dadurch entstehen, dass die englische Regierung mehr auf unternehmerfreundlichen Regelungen und freiem Handelsverkehr besteht, und die Bürokratien und Steuererhöhung in Brüssel und Berlin leider oft in eine andere Richtung gehen. Allein aus diesem Grund gründen immer mehr Firmen ihren Hauptsitz im britischen Königreich. Falls auch Sie von den vielen Vorteilen und einer wasserdichten Lösung in England profitieren wollen, sprechen Sie mit einem unserer Experten in London.
Sie ist die am meisten verbreitete Gesellschaftsform im vereinigten Königreich von Großbritannien. Die britische Limited LTD genießt neben einem hervorragenden Ruf in England auch international eine sehr gute Reputation und besitzt damit einen unübertroffenen Status. London z.B. zählt zu den bedeutendsten Finanzzentren der Welt und viele weltführende Unternehmen haben ihre eigenen britischen Gesellschaften gegründet.
Hier finden Sie einige Beispiele:
Die englische Limited vermittelt einen soliden Eindruck, da das englische Rechtssystem international sehr angesehen ist und Vertrauen verdient. Großbritannien ist eine Handelsnation mit Jahrhunderte langer Tradition. Das englische Handelsrecht ist Vorbild für viele Staaten weltweit gewesen, nicht zuletzt beruht das Recht der Vereinigten Staaten von Amerika auf dem gleichen Rechtssystem.
In Europa ist das Vereinigte Königreich (United Kingdom) das Land, welches die besten Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Unternehmen in der Europäischen Gemeinschaft bietet. Daher nutzen viele internationale Firmen, England als Ausgangspunkt ihrer Aktivitäten auf dem gemeinsamen europäischen Markt der EU. Großbritannien hat den niedrigsten Spitzensteuersatz für Unternehmen unter allen Industrienationen und in der Europäischen Gemeinschaft.
Eine Firma, die in England eingetragen und offiziell anerkannt ist, macht bei Kunden, Geschäftspartnern und Behörden den Eindruck von Seriosität und Professionalismus. Es arbeitet sich mit einer normalen, in England ansässigen LTD herrlich unbeschwert. Die Ltd. ist überall bestens angesehen, voll rechtsfähig und dort steuerpflichtig, wo es am wenigsten wehtut – in England.
Es versteht sich von selbst, dass britische Firmen nicht den geringsten Ruch einer „Bananenrepublik“ haben. Regelmäßig existieren ca. 2 Millionen dieser Gesellschaften im Vereinigten Königreich und täglich werden es mehr, denn jeden Monat werden ca. 10.000 neu Limited Companies gegründet bzw. registriert. Dies resultiert vor allem aus der Tatsache, daß die Limited unkompliziert zu gründen und zu verwalten ist und als Kapitalgesellschaft eine eigenständige juristische Person mit Sitz in England ist.
Wir stellen immer wieder fest, das es nach über 10 Jahren „englische Limited in Deutschland“ noch immer Unternehmer gibt, die nicht wissen, was eine englische LTD (Limited) ist. Mit „LTD“ ist die „private Company Limited by Shares“ gemeint. Sie wird in Deutschland umgangssprachlich auch LTD oder LIMITED genannt. Die LTD war das englische Gegenstück zur GmbH bzw. seit Inkrafttreten des MoMiG (2008) ist die LTD das Gegenstück zur UG (haftungsbeschränkt). Wie diese beiden Rechtsformen ist die LTD ebenfalls eine Kapitalgesellschaft. Jedoch ist die Gründungsprozedur – trotz MoMiG – erheblich einfacher gestaltet als in Deutschland.
Das Wort Limited sollte bei der Firmierung nicht mit dem Begriff „GmbH“ ins Deutsche übersetzt werden, damit die gravierenden Unterschiede zwischen beiden Rechtsformen nicht verwischen. Die Gründungsdauer beträgt nur wenige Stunden, und der Gang zu einem Notar – wie es bei der UG oder der GmbH trotz GmbH-Reform noch immer erforderlich ist, entfällt bei der LTD.
Es gibt kaum Einschränkungen bei der Auswahl des Firmennamens einer Limited. Der Name der LTD kann grundsätzlich frei gewählt werden, er muss aber am Ende das Wort „Limited“ oder „LTD“ einschließen. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindest- oder Höchstkapital gibt es nicht. Hinsichtlich des Kapitals der „Limited“ wird zwischen dem Nominalkapital und dem einbezahlten Kapital unterschieden. Das einbezahlte Kapital bezieht sich auf die Anteile (= shares), die tatsächlich an die Gesellschafter ausgegeben wurden, und die dafür erbrachte Einlage.
Die Einlage kann nicht nur durch Barzahlung, sondern auch durch Dienstleistungen und Warenlieferungen erbracht werden. Die Höhe des gesamten Kapitals ist durch die Satzung frei bestimmbar. Für die Haftung der Gesellschafter kommt es aber nur auf die Höhe der jeweils erbrachten Einlage an. Deren Haftung ist also auf die Höhe der übernommenen Anteile beschränkt. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Für die Haftung ist das Nominalkapital dagegen nicht maßgebend. Es besteht außerdem keine Verpflichtung, die Anteile in der vollen Höhe des Nominalkapitals auszustellen.
Die Gründungszeit beträgt nur wenige Stunden und danach besitzt man bereits die rechtliche Erlaubnis zu weltweiter Geschäftstätigkeit. Sie können mit einer Limited alle Geschäfte in Deutschland tätigen, denn Sie haben mit Ihrer eigenen Limited Company keinerlei Nachteile gegenüber einer GmbH.
Aufgrund der EU-Bestimmungen und aller weiteren handelsrechtlichen Vorschriften hat eine englische Limited die gleichen Rechte wie eine deutsche Firma. Das Gewerbe in Deutschland kann bei den örtlichen Gewerbeämtern ganz normal angemeldet werden. Auch eine Eintragung ins örtliche Handelsregister als Zweigniederlassung ist jederzeit problemlos möglich. Dann müssen allerdings die in Deutschland gültigen Regelungen bezüglich einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingehalten werden.
Wollen Sie auch wissen, was eine Limited nicht ist? Hier haben wir einiges für Gründer zusammengetragen: Die englische Limited und deren Gründer sind nicht – grundsätzlich – unserös und die englische Limited selbst oder deren Gründer, besitzen keinen Freibrief für unseriöse oder ungesetzliche Handlungen. Wenn in Zusammenhang mit strafrechtlichen Handlungen über eine Limited oder eine Limited & Co. KG berichtet wird, so ist das ebenso verwerflich als wenn in Zusammenhang mit einer GmbH oder einer UG berichtet wird.
Als wir Anfang des Jahres 2009 die erste UG (haftungsbeschränkt) für einen Kunden realisiert haben, wurde selbst die UG von einem deutschen Notar als „UG = unseriöse Gesellschaft“ bezeichnet. Ein anderer Notar meinte spöttisch „ah wieder eine unfertige Gesellschaft“. So oder ähnlich erging es Gründern einer Limited zu Beginn des Booms (2003) auch. Die meisten wurden belächelt und als Pleitegeier betitelt. Das aber einige Gründer nach einem erfolgreichen Start mehrstellige Millionenumsätze erzielt haben, wurde nicht honoriert.
Negativbeispiele von Gründern und Gründungsagenturen heizen das Negativimages noch an.
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