Die außenwirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft werden in der Zahlungsbilanz erfasst. Sie enthält den Waren-, Leistungs- und Zahlungsverkehr einer Volkswirtschaft mit dem Ausland für eine Wirtschaftsperiode.
Zahlungsunfähigkeit
Ein Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat (§ 17 Insolvenzordnung).
Neben der drohenden Zahlungsunfähigkeit der zweite Fall, in dem der Geschäftsführer einer GmbH einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens – spätestens innerhalb von 3 Wochen – stellen muss, um sich nicht selbst strafbar zu machen und um der persönlichen Haftung zu entgehen.
Richtungweisend für das Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit ist das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24.05.2005, Az.: IX ZR 123/04. Eine GmbH ist zahlungsunfähig, wenn sie nicht in der Lage ist, bei Fälligkeit die gegen sie bestehenden Forderungen auszugleichen.
Lediglich bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit spricht man von Zahlungsstockung und ein Insolvenzantrag ist noch nicht erforderlich. Die Geschäftsführung sollte diese Situation aber sehr aufmerksam beobachten, da die Grenze zwischen Zahlungsstockung und Zahlungsunfähigkeit sehr dünn ist.
Konkret liegt Zahlungsunfähigkeit nach Ansicht des Bundesgerichtshofs vor, wenn innerhalb von 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsstockung nicht mindestens 90 % der offenen Verbindlichkeiten ausgeglichen werden können.
Norm:
§§ 17, 18 Insolvenzordnung
§§ 64 und 84 GmbHG
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Werden zwei aufeinanderfolgende Raten nicht gezahlt, kann der Vertrag vom Kreditgeber gekündigt und abgerechnet werden. Zieht eine Meldung an die Schufa (s.o.) nach sich.
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren bei deren Emission. Durch schriftliche Erklärung verpflichtet sich der Zeichnende dabei zur Abnahme eines bestimmten Betrags der zu emittierenden Wertpapiere.
Festgelegte Zeitdauer, innerhalb der Aktien vor dem offiziellen Börsengang gekauft (»gezeichnet«) werden können.
Der Zeichnungsschein ist die Urkunde, auf der sich der Zeichnende durch schriftliche Erklärung zur Übernahme eines bestimmten Betrages einer Wertpapieremission verpflichtet.
Zentralbank, Zentralnotenbank
Staatliches Geldinstitut, das die Verantwortung für die Währungs- und Kreditpolitik sowie den Zahlungsverkehr des betreffenden Staates trägt. Zentralnotenbanken haben außerdem das Banknotenprivileg.
Oberstes Organ der Deutschen Bundesbank. Mitglieder sind Präsident und Vizepräsident der Bundesbank, Mitglieder des Direktoriums und die Präsidenten der Landeszentralbanken. Der Zentralbankrat bestimmt die Währungs- und Kreditpolitik der Bundesbank, unter anderem durch Festlegung der Leitzinsen.
Schuldverschreibung ohne laufender Verzinsung. Die Verzinsung ist in den Kurs integriert, so dass der Kurs je nach Laufzeit und Zinsniveau meist sehr tief unter dem Nominalwert liegt. Zinserträge aus Zero-Bonds müssen erst bei Einlösung oder Verkauf des Wertpapiers versteuert werden, so dass die Steuerpflicht in die Zukunft verlagert werden kann.
Zession (deutsch Forderungsabtretung) ist eine vertragliche Abmachung, die die Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger (Zedenten) auf den neuen Gläubiger (Zessionar) zum Inhalt hat.