Lagebericht
Bestandteil der Publizitätspflichten der GmbH. Mittelgroße und große GmbHs sind verpflichtet, einen Lagebericht zu veröffentlichen (Abgrenzung der verschiedenen GmbH-Typen: siehe Publizitätspflicht).
Eine gesetzliche Formvorschrift existiert nicht, der Lagebericht soll aber Angaben zu folgenden Punkten enthalten:
- Geschäftsverlauf im abgelaufenen Wirtschaftsjahr
- wirtschaftliche Lage der GmbH
- ggf. Vorgänge von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung, die zwischen Ende des abgelaufenen Wirtschaftsjahrs und Berichtstag eingetreten sind
- angewendete Methoden des Risikomanagements und dessen Ziele
- Angaben zu Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken
- einen Ausblick auf die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
- ggf. Informationen über den Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung im Unternehmen
- ggf. Informationen über bestehende Zweigniederlassungen
Norm:
§ 289 HGB