Festverzinsliches Wertpapier.

ORGANISATION FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG

Die OECD ist ein in seiner Art einzigartiges Forum, in dem Regierungen gemeinsam an der Bewältigung von Herausforderungen der Globalisierung im Wirtschafts-, Sozial- und Umweltbereich arbeiten. Die OECD steht auch in vorderster Linie bei den Bemühungen um ein besseres Verständnis der neuen Entwicklungen und durch sie ausgelöster Befürchtungen, indem sie Untersuchungen zu Themen wie Corporate Governance, Informationswirtschaft oder Bevölkerungsalterung durchführt. Die Organisation bietet den Regierungen einen Rahmen, der es ihnen ermöglicht, ihre Politikerfahrungen auszutauschen, nach Lösungsansätzen für gemeinsame Probleme zu suchen, empfehlenswerte Praktiken aufzuzeigen und auf eine Koordinierung nationaler und internationaler Politiken hinzuarbeiten.

Die OECD-Mitgliedstaaten sind: Australien, Belgien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Korea, Luxemburg, Mexiko, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, die Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten. Die Europäische Kommission nimmt an den Arbeiten der OECD teil.

 

Bei der offenen Handelsgesellschaft (OHG oder auch oHG) schließen sich zwei juristische / natürliche Personen zusammen, mit dem Zweck unter einer Firma gemeinsam ein Handelsgewerbe zu betreiben. Die Rechtsgrundlagen hierfür finden sich in den §§ 105-160 HGB. Gemäß § 106 HBG muss die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden. Ergänzend gelten zudem die §§ 705 ff. BGB. Der Umfang einer oHG sollte über die eines Kleinbetriebes hinausgehen. Das Innenverhältnis wird durch einen Gesellschaftsvertrag geregelt, der die Rechte und Pflichten eines jeden Gesellschafters regelt. Zudem haften die Gesellschafter unbeschränkt mit ihrem Gesamtvermögen für die Gesellschafterschulden. Haftet keine natürliche Person, muss die Firma gemäß § 19 II HGB eine Bezeichnung enthalten, welche die Haftungsbeschränkung kennzeichnet. Die oHG selbst ist nicht körperschafts- oder einkommenssteuerpflichtig, ausgenommen der entnommenen Gewinne der Gesellschafter.

Die Publizitäts- und Publikationspflichten sind bei der Limited z.T. strenger als bei der GmbH. Einmal jährlich ist ein Jahresbericht der Gesellschaft mit allgemeinen Informationen über die Gesellschaft (z.B. Name, Registrierungsnummer der Gesellschaft, Adresse des Registered Office, etc.) beim Companies House einzureichen. Ebenso sind dort Bilanz, GuV, Geschäftsbericht und ein Prüfbericht einzureichen. Versäumnisse bei den Offenlegungspflichten haben gravierende Folgen: Wer säumig ist, wird nach Mahnung und Bußgeld aus dem Handelsregister gelöscht. Die Limited ist dann nicht mehr existent.

Währungspolitische Instrumente der Notenbanken durch An- und Verkauf festverzinslicher Wertpapiere. Mit der Offenmarktpolitik steuert die Notenbank die Zusammensetzung der Liquidität bei den Kreditinstituten.

Beim Online-Marketing versteht sich das Marketing als digitale Kommunikationsform – Produkte und Dienstleistungen werden im Internet mit verschiedenen Maßnahmen be-worben. Maßnahmen sind unter anderem die klassische Bannerwerbung, das Such-maschinenmarketing mit Google AdWords oder der Suchmaschinenoptimierung SEO, E-Mail-Marketing, Social Media oder auch Affiliate Marketing.

Das System des Affiliate-Marketings beruht auf dem der Vermittlerprovision, nur dass es online funktioniert. Ein Produktanbieter stellt einem sogenannten Affiliate seine Online-Werbemittel zur Verfügung (zum Beispiel ein Logo für eine Verkaufskampagne). Der Affiliate wiederum stellt diese Mittel auf seiner Website aus und bewirbt so die Produkte des Produktanbieters, des sogenannten Merchants. Der Affiliate wird dann nach der Anzahl der Besucher bezahlt, die über die geschaltete Anzeige auf die Seite des Merchants kommen.

Zugleich hat eine Unternehmenswebseite oder auch ein Online-Shop die Aufgabe, neue Kunden zu werben und Sie zu binden und kann daher auch dem Online-Marketing zugeordnet werden.

Gewinn vor Ertragsteuern und vor dem Finanz- und außerordentlichen Ergebnis (EBIT – Earnings before Interest und Taxes).

Zeitlich begrenztes Recht, ein vom Vertragspartner festgelegtes Kauf- oder Verkaufsangebot wahrzunehmen oder abzulehnen. Kaufoptionen werden auch Calls, und Verkaufsoptionen Puts genannt. Optionen umfassen lediglich das Recht, nicht aber die Pflicht zur Ausübung. Damit stellt der Optionspreis im Gegensatz zum Leerverkauf das maximale Risiko für den Optionsinhaber dar.

Anleihen (Schuldverschreibungen), die ein Bezugsrecht auf Aktien gewähren (vgl. § 221 AktG).

Organe sind die Stellen einer juristischen Person, die für die juristische Person verbindlich nach außen handeln. Es gibt unterschiedliche Organe für verschiedene Aufgaben. Organe haben keine eigenen Rechte, sondern handeln für die juristische Person, der sie angehören.

  • Die gesetz- oder verfassungsmäßig vorgesehenen Institutionen einer juristischen Person, bes. ihre gesetzlichen Vertreter.
  • Die im Innen- und Außenverkehr zwischen Unternehmungen und dem Markt sowie sonstiger Öffentlichkeit vertretungs- und kontrollberechtigten