englische LTD LIMITED
UK LTD
BREXIT 2019 - Chance oder Risiko für LTD´s?

LTD ( LIMITED ) gründen in England

Die englische LTD wird durch den BREXIT zur echten „Offshore Gesellschaft“

Die Gründung einer „englischen LTD“ wird durch Anmeldung beim zentralen englischen Companies House in Cardiff realisiert. Voraussetzung für die Gründung (Eintragung) ist ein eingetragener Firmensitz (registered office), ein oder mehrere Geschäftsführer (Direktoren) und ein oder mehrere Shareholder (Gesellschafter). Zusätzlich ist es ratsam einen Secretary (Schriftführer) zu benennen bzw. einzutragen. Dieser ist zwar seit einigen Jahren nicht mehr vorgeschrieben, die Ernennung / Eintragung erleichtert jedoch die Kommunikation mit dem Companies House (Handesregister).

Für die Gründung einer „englischen LTD“ ist also mindestens eine Person notwendig wenn diese geschäftsführender Gesellschafter (Director & Shareholder) wird. Die Gründung / Eintragung beim Companies House dauert nur max 24 Stunden, daher gibt es eine „Limited in Gründung“ wie z.B. bei der GmbH (GmbH in Gründung) nicht!

ENGLISCHE LIMITED IN DEUTSCHLAND?

YES or NO ?

Bis zum Vollzug des BREXIT galt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 30. September 2003 (Az. C-167/01). Nach dieser Entscheidung besitzen im Ausland gegründete Gesellschaften aufgrund der EU-weit geltenden Niederlassungsfreiheit – in allen EU-Ländern – uneingeschränkte Rechtsfähigkeit. Einer sonstigen Verbindung der Gesellschaft zum Gründungsland bedurfte es nach dem Urteil des EuGH nicht mehr. Diese Entscheidung ist durch den BREXIT praktisch obsolet geworden und gilt daher nicht mehr für die „englische LIMITED“

Eine unselbstständige Niederlassung (Zweigstelle) unterliegt den Weisungen der Hauptgesellschaft. Die unselbstständige Zweigstelle einer LTD wird im, Unterschied zur selbstständigen Niederlassung, nicht beim deutschen Handelsregister eingetragen, sondern lediglich beim Gewerbeamt und Finanzamt angemeldet.

Eine nicht eintragungspflichtige Niederlassung einer englischen Limited – und damit unselbstständige Niederlassung – ist nur dann möglich, wenn die LTD am Sitz ihrer Hauptniederlassung – in diesem Fall in Irland nachweislich einen aktiven Geschäftsbetrieb unterhält.

Sofern jedoch der Geschäftsbetrieb ausschließlich in Deutschland erfolgt, dort auch die Geschäftsführung ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort hat und die unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden, ist man verpflichtet, eine selbstständige Zweigniederlassung in Deutschland sowohl beim Gewerbeamt als auch beim Handelsregister anzumelden.

Hinweis – Wir haben seit 1998 über 2000 englische Ltd´s für Unternehmer in Deutschland gegründet. Auf Grund der Rückmeldungen unserer Gründer, wurden nur ca. 30 % mit einer selbstständigen Zweigniederlassung in Deutschland betrieben. Trotz allem bestand Haftungsschutz und nur in einem einzigen Fall hat sich ein Finanzamt beschwert weil die Zweigniederlassung nicht eingetragen war.     

Grundsätzlich ist eine LTD, wenn die Geschäftsleitung in Deutschland tätig ist, in das deutsche Handelsregister als selbstständige Niederlassung einzutragen. Dieses Erfordernis ergibt sich aus § 13 HGB (Handelsgesetzbuch).

Die Eintragung in das deutsche Handelsregister hat keinen Einfluss auf die schon bestehende Haftungsbeschränkung. Mit der Eintragung der LTD in das englische Handelsregister ist die Haftung beschränkt, d.h. die LTD haftet nur mit dem Stammkapital und Gesellschaftsvermögen.

Die Eintragung der LTD im deutschen Handelsregiser ist nur deklaratorisch (rechtserklärend). Das Heisst die LTD kann auch ohne Handelsregistereintrag in Deutschland voll umfänglich tätig werden.

  • juristisch eingetragener Sitz der LTD. (Registered Office) befindet sich in U.K.
  • die LTD ist ausschließlich Komplementär (Vollhafter) der deutschen KG
  • LTD & Co. KG wird notariell in das Handelsregister (HRA) eingetragen
  • LTD & Co. KG wird bei Gewerbe- und Finanzamt angemeldet (§ 14 GewO)
  • die Besteuerung der LTD & Co. KG erfolgt ausschließlich nach deutschem Recht für Personengesellschaften

Besonderheiten: Da bei dieser Rechtsform die Limited selbst keine Tätigkeit und auch keine Umsätze entwickelt, kann diese in UK beim Companies House als ruhend gemeldet werden. Bei einer Limited & Co. KG übernimmt die englische Limited die Rolle des Komplementär (Vollhafter) in der deutschen KG (Kommanditgesellschaft). Die LTD & CO. KG ist erst mit Eintragung im deutschen Handelsregiser rechts- und parteifähig! Diese Gesellschaftsform ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland.

Unsere Empfehlung – speziell für Gründer die bereits als Einzelunternehmer tätig sind/waren, ist ganz klar die Gründung einer Ltd. & Co. KG. Diese Variante vereint den Vorteil der begrenzten Haftung durch das geringe Gründungskapital der Limited, mit den steuerlichen Vorteilen der KG als Personengesellschaft durch den Wegfall der Körperschaftssteuer. Steuer!? Bei steuerlichen Fragen empfehlen wir in jedem Fall, vorher einern Steuerberater zu befragen. Gern kann so ein Gespräch zusammen mit Ihrem Steuerberater auch in unserem Büro erfolgen.

Gründungspakete

LTD I LTD by Guarantee I LTD ( Charity )

Nach Gründung der „englischen LTD“ ist in Deutschland der Gang zur Gewerbemeldestelle für die Gewerbeanmeldung der nächste Schritt. Hierfür werden vollständige Company Dokumente benötigt. Diese sollten natürlich notariell beglaubigt und/oder mit einer Apostille versehen sein

Zur Eintragung der „englischen LTD“ beim deutschen Handelsregisteranmeldung gibt es unterschiedliche Meinungen.

 

UK LTD

Die Gründung der „englischen LTD“ erfolgt – auf Wunsch nach kurzer telefonischer Beratung – innerhalb 24 h nach Eingang des Gründungsauftrages per Fax oder Email unter der Voraussetzung, dass die Gründungskosten bereits überweisen bzw. die Zahlung nachgewiesen wurde. Bei Zahlung mit Kreditkarte nach Genehmigung. Bei Aufträgen die vor 11:00 Uhr eingehen, wird die Gründung am gleichen Tag ausgeführt und die Gründungsurkunde – in der Regel – noch am gleichen Tag per Email übermittelt. In diesem Moment sind Sie bzw. Ihre neue „englischen LTD“ Rechts- und Parteifähig und können Verträge schließen. Die notariell beglaubigten Company Dokumente, werden Ihnen in einem kompakten Firmenordner innerhalb einer Woche per Einschreiben oder per Kurier (UPS) zugestellt. Jetzt sind Sie voll handlungsfähig.

  • Company-Formation (Gründung)
  • Certificate of Incorporation (Gründungsurkunde)
  • Memorandum of Association (Gesellschaftsvertrag)
  • Combined Register (Firmenbuch)
  • First Minutes (Gründungsbeschluss)
  • Share-Certificate (Zertifikat über Anteilsschein)
  • (Alle Dokumente engl/deutsch & notariell beglaubigt)
  • eSecretary für 12 Monate (Erinnerungsservice)

Das Leistungspaket „englischen LTD“ enthält alle für den Unternehmensstart notwendigen Dokumente. Diese Dokumente werden von Gewerbeämtern, Amtsgerichten, Handwerkskammern und Kreditinstituten akzeptiert.

PDF Download
Auftrag & Kosten = 997,- EUR*

IRELAND LTD gründen (hier klicken )

 

 

Die Gründung der „englischen LTD“ in nur 24 Stunden nach Übermittlung des Gründungsauftrages per E-Mail oder Telefax durchgeführt, soweit die Gründungskosten überwiesen wurden. Bei Bezahlung mit Kreditkarte gilt die Zahlung mit Genehmigung der Kreditkartenzahlung als ausgeführt. Bei Gründungsaufträgen, die arbeitstäglich vor 11 Uhr eingehen, erfolgt die Auftragsausführung und gewöhnlich auch die Zusendung der Gründungsurkunde per E-Mail gleichtägig. Per UPS-Kurier oder per Einschreiben werden die notariell beglaubigten Dokumente innerhalb einer Woche zugestellt.

Gründer die ihre „englische LTD“ mit COMPANIES24 gründen, können die Gewerbeanmeldung sofort beim zuständigen Gewerbeamt vornehmen. Das Finanzamt übersendet dem LTD-Gründer anschließend automatisch den für die Zuteilung einer Steuernummer erforderlichen Fragebogen. Rechnungen können nach Erhalt der Steuernummer erstellt werden.

Weitere Informationen zu den Vorteilen einer „englischen LTD“

Gründer die vorhaben eine „englischen LTD“ zu gründen, können sich gern beraten lassen oder bei der Wahl der geeigneten Rechtsform weitere umfangreiche Informationen anfordern.

27+

Jahre Erfahrung

24h

Erreichbar & Support

4.124+

Firmengründungen

10.024+ h

COMPLIANCE