Der Europäische Gerichtshof (EUGH) ist das oberste rechtssprechende Organ der Europäischen Union. Er ist für die Auslegung des EU-Rechts zuständig und somit für die Gewährleistung, dass dieses auch tatsächlich in allen Mitgliedstaaten der EU in gleicher Weise angewendet wird. Darüber hinaus hat der EUGH das Recht, über Rechtsstreitigkeiten zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den EU-Organen zu entscheiden. Doch der EUGH ist nicht nur für derartige Rechtsstreitigkeiten zuständig, sondern auch für Rechtsangelegenheiten von Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen: haben diese das Gefühl, dass ein Organ der Europäischen Union ihre Rechte verletzt hat, können sie sich ebenfalls an den Europäischen Gerichtshof mit der Bitte um Klärung der betreffenden Angelegenheit wenden.
EUIPO
Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum; hier erfolgt die Eintragung einer „Unionsmarke“ (vgl. dort).
Zusammenschluss der deutschen und schweizerische Terminbörse. Benutzt wird eine gemeinsame EDV-Plattform. Die Eurex ist die führende europäische Termin- und Derivatbörse und hat die Londoner Liffe überholt.
Euro-Bonds (engl.) Anleihen, die von einem internationalen Konsortium (Banken) emittiert und gleichzeitig in mehreren Ländern platziert werden. Die Anteile lauten meist auf die wichtigen Währungen, US-Dollar, Yen, Pfund Sterling. Emittenten sind Staaten, internationale Institutionen und Großunternehmen.
Eurocard = Mastercard – Von Kreditinstituten ausgegeben Kreditkarte. Sie dient in Deutschland bei über 12 Millionen Vertragsunternehmen als bargeldloses Zahlungsmittel. Ermöglicht bei Banken und in-Verbindung mit der dazugehörigen Geheimzahl – an Geldautomaten auch die Bargeldbeschaffung. Die Umsätze werden dem Karteninhaber einmal monatlich gesammelt belastet. Zuvor erhält er eine ausführliche Umsatzabrechnung. Fremdwährungsumsätze werden in EUR umgerechnet.
Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE oder engl. EBRD) ist eine internationale Organisation mit politischem Mandat, die es sich seit ihrer Gründung 1991 in London zur Aufgabe macht, Projekte mittel- und osteuropäischer Länder (MOELs) und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) zu unterstützen. Allerdings gilt dies nur für Projekte in Ländern der ehemaligen Sowjetunion, die sich als den Demokratisierungsprozess Vorantreibende ausweisen können. Nutznießer der Förderungen in Form von Darlehen, Kapitalbeteiligungen, Garantien und Finanzierungen über Vermittlungsstellen sind also ausschließlich KMUs oder Großunternehmen im privaten oder öffentlichen Sektor, die in ehemals kommunistischen Staaten ansässig sind.
Durch ihre erstrangige Kreditwürdigkeit kann die EBWE mit 20 Milliarden Euro Stammkapital international Mittel zu besten Bedingungen aufnehmen und kooperiert mit Finanzinstituten und sowohl nationalen als auch internationalen Organisationen, um vor allem Kofinanzierungen für zumeist Privatunternehmen anzustreben. Die Projekte dieser Unternehmen können bis zu einem Drittel auf maximal zehn Jahre Laufzeit finanziert werden.
Die EBWE besitzt Anteilseigner aus 61 Ländern und den zwischenstaatlichen Institutionen der europäischen Union (EU) sowie der europäischen Investitionsbank (EIB). Deutschlands Beteiligung liegt bei 8,52 %. Um Entscheidungen über Projektförderungen zu treffen, kommen die obersten Vertreter der Anteilseigner in einem Gouverneursrat zusammen und entscheiden für über 30 Einsatzländer unterhalb eines Projektvolumens von 5 Millionen Euro, ob eine Nützlichkeit des geplanten Projektes für die lokale Wirtschaft nachgewiesen werden kann. Bei neuen Projekten übernimmt die EBWE bis zu 35% der gesamten Projektkosten, bei bestehenden Unternehmen bis zu 35% längerfristiger Kapitalausstattungen. Durch ihre 32 lokalen Vertretungen weltweit, können die örtlichen Aktivitäten dann bei Entscheidung für eine Finanzierung koordiniert werden.
Die Europäische Gesellschaft ist in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum seit Ende 2004 eine Rechtsform für Aktiengesellschaften und gehört zu den Kapitalgesellschaften. Sie ermöglicht europäischen Unternehmen, innerhalb der EU mit nationalen Niederlassungen und Betriebsstätten als rechtliche Einheit aufzutreten.
In EU-Dokumenten tritt ebenfalls die Bezeichnung Europäische Aktiengesellschaft auf, sodass umgangssprachlich die Abkürzung „Europa AG“ verwendet wird. Societas Europaea (SE) ist die international verwendete lateinische Bezeichnung.
Die Europa AG kann gegründet werden, indem
- sich bestehende Gesellschaften zusammenschließen
- eine Holding-Gesellschaft gegründet wird
- eine gemeinsame Tochtergesellschaft durch mehrere Gesellschaften oder durch eine bereits bestehende Europa AG innerhalb der EU gegründet wird
- eine nationale Aktiengesellschaft umgewandelt wird.
Bei jeder Möglichkeit ist ein Aktienkapital von 120.000 Euro notwendig. Die Gründung ist von nationalem Recht unabhängig; die Rechtsgrundlage basiert auf der EG-Verordnung 2157/2001. Im Land, in der die SE sitzt, ist der Eintrag in das Handelsregister erforderlich. Außerdem muss die Abkürzung SE im Unternehmensnamen aufgeführt werden.
Im Steuer– und Bilanzwesen ist das Recht des Landes anzuwenden, in dem die SE ihren Sitz hat. Für Niederlassungen in anderen Ländern sind die jeweils dort gültigen steuerlichen Pflichten zu erfüllen.
Europäische Währungsunion (EWU)
Laut Maastrichter Vertrag vom Dezember 1991 soll die EWU in drei Stufen nach einem festen Zeitplan realisiert werden. Die erste Stufe der EWU begann bereits am 1. Juli 1990 und umfasste im wesentlichen die vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs und eine engere Kooperation in der Wirtschats-, Finanz- und Geldpolitik der Mitgliedsländer. Seit dem 1. Januar 1994 läuft die zweite Stufe, die als Vorbereitungsphase für die spätere Währungsunion dienen soll. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählt die Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) als Vorläufer der künftigen Europäischen Zentralbank (EZB). Seit Beginn der zweiten Stufe gilt eine vertiefte Überwachung der Wirtschafts- und Finanzpolitik der Mitgliedsländer. In der dritten Stufe, die spätestens am 1. Januar 1999 beginnen soll, wird die Währungsunion vollendet. Mit dem Eintritt in die dritte Stufe erfolgt die unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse der teilnehmenden Länder.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung ist ein wichtiger Geldmittelbestand der Europäischen Union und als Strukturfonds (vgl. ESF) für die Beseitigung von wirtschaftlichen Ungleichheiten der schwächeren Regionen verantwortlich.
Insgesamt ist für die Förderperiode 2014 bis 2020 ein Budget von rund 325 Mrd. Euro aus den Strukturfonds der Europäischen Union für die Kohäsionspolitik verfügbar.
Schwerpunkte der Förderung sind beispielsweise:
- Forschung und Entwicklung (auch innovative Konzepte)
- Verbesserung der Verfügbarkeit von qualitätsstabilen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
- Bereichsübergreifende Verringerung der CO2-Emission und Anpassung der Wirtschaft an den Klimawandel
- Umweltschutz und -erhaltung sowie Förderung von effizienter Ressourcennutzung
- Optimieren wichtiger Netzinfrastrukturen und Ausgleichen von Defiziten
- Förderung der Beschäftigung und der Mobilität von Arbeitskräften
- Förderung der sozialen Integration und Bekämpfung von Armut und Diskriminierung
- Förderung von Aus- und Weiterbildungen
- Verbesserung des Angebots an offiziellen Institutionen und der administrativen Strukturen
Schlüsselprioritäten für Investitionen sind dabei Innovation und Forschung, digitale Agenda, Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen und CO2-arme Wirtschaft. Die Hierarchie dieser Punkte legt sich in Abhängigkeit der Kategorie fest, in der die zu fördernde Region eingeteilt ist:
- Stärker entwickelte Regionen erhalten 50% der zuschussfähigen Ausgaben
- Übergangsregionen erhalten 60% der zuschussfähigen Ausgaben
- Weniger entwickelte Regionen erhalten 85% der zuschussfähigen Ausgaben
Die Antragsberechtigung definiert sich nach den nationalen und regionalen Programmen, nach denen die Mittel des EFRE ausgegeben werden. Die Staaten der EU schließen für eine Fondsbeteiligung Partnerschaftsvereinbarungen mit der Kommission, die in dem betreffenden Staat die Unterstützungsleistungen aus Struktur- und Investitionsfonds verwalten.
Kursindex für die 50 größten Unternehmen aus der Eurozone.