30.09. ist Stichtag für LTD´s
LTD & LIMITED
Wenn der Bilanzstichtag der 31.12. ist, dann endet an diesem Datum auch das Geschäftsjahr. In diesem Fall muss die (deutsche) Bilanz des Vorjahres – also die Bilanz des Geschäftsjahres 2018, bis zum 30.09.2019 beim Companies House veröffentlicht werden! Wenn die LTD im Laufe des Jahres 2018 gegründet und der Bilanzstichtag (Accountings Reference Date) nach dieser Gründung nicht geändert wurde, ist die Bilanz (Company Account) erstmalig 22 Monate nach Gründung beim Companies House einzureichen.
Das Companies House kennt keine Gnade!
Das Companies House kennt da keine Gnade wenn die Veröffentlichung der Bilanz verspätet eingericht wird! Es drohen empfindliche Sanktionen in Form von Penalties = Bussgeldzahlungen.
Wird die Bilanz z.B. erst am 01.10. also mit nur einem Tag Verspätung eingereicht, entsteht ein Bussgeld (Penalty) in Höhe von 150,- GBP. Wenn die Bilanz im Vorjahr ebenfalls verspätet abgegeben wurde, wird das Bussgeld (Penalty) verdoppelt und es sind dann 300,- GBP fällig.
Wer seine Bilanz erst 31 Tage später einreicht wird bereits mit 375,- GBP bzw. im Wiederholungsfall mit 750,- GBP zur Kasse gebeten (bestraft). Noch teurer wirds dann nach weiteren 60 Tagen bzw. insgesamt 3 Monaten. Aber sehen Sie selbst:
Für die Veröffentlichung der Bilanz ist der Geschäftsführer (Director) und/oder alternativ auch der Gesellschafter (Shareholder) verantwortlich. Die Veröffentlichung der Bilanz kann natürlich auch an den Secretary delegiert werden. Konrekt heißt das: Jeder mit der Geschäftsführung eines britischen Unternehmens (LTD) betraute, ist persönlich dafür verantwortlich, dass der Jahresabschluss (Bilanz) vor Ablauf dieses Stichtages (Abgabefrist) übermittelt werden. Übermittlung heißt: Der tatsächliche Erhalt im richtigen Format, inklusive Bestätigung durch das Companies House !
LTD – mit Geschäftstätigkeit in Deutschland
Die Pflicht zur Veröffentlichung gilt für alle beim Companies House eingetragenen Companies wie z.B. LTD, unLIMITED, LIMITED by Guarantee, LIMITED by Charity und natürlich auch für eine PLC (wobei hier andere Fristen gelten) und damit natürlich auch für alle englischen LTD die ihre gewöhnliche Geschäftstätigkeit ausschließlich in Deutschland entfalten. In diesem Fall muss die deutsche Bilanz in das englische Format übertragen werden. Die Veröffentlichung der Bilanz ist im deutschen Bundesanzeiger erst zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag erforderlich!
Was zunächst sehr kompliziert klingt, ist es in der Praxis aber nicht. Professionelle Secretary-Dienstleister (Limited-Service-Anbieter) übernehmen – in der Regel – die Übertragung der Bilanz von der deutschen in die englische Form im Rahmen ihres Betreuungsauftrages.
LTD – ohne Geschäftstätigkeit
War die LTD im Berichtszeitraum (Geschäftsjahr) nicht tätig, muss ebenfalls eine Bilanz ( eine Ruhend-Erklärung = Dormant Company Account ) abgegeben werden. Auch hier gilt der 30.09. bzw. 10 Monate nach Ende des Geschäftsjahres als Stichtag!
Bilanzstichtag & Geschäftsjahr
Der Bilanzstichtag (Accountings Reference Date) ist entscheident für den Abgabetermin. Bei neu gegründeten LTD´s ist der Bilanzstichtag der letzte Tag des Gründungsmonats + 12 Monate. Wenn die LTD also am 27.06.2018 gegründet wurde, ist der 30.06. der Bilanzstichtag (Accountings Reference Date) und damit der Abgabetermin für die Bilanz der 31.03. also 10 Monate später. Der Bilanzstichtag der LTD kann jedoch nach Gründung auf den 31.12 geändert werden. Durch diese Änderung wird erreicht, dass das Geschäftsjahr mit dem 31.12. endet und der Veröffentlichungstermin für die Bilanz 10 Monate später, aöso der 30.09 ist.
eCheck
Wer von seinem Secretary oder seiner Serviceagentur bisher nocht nocht an den Stichtag erinnert wurde, der sollte sich schnellstmöglich informieren, wann die Bilanz beim Companies House eingereicht werden muss. Wir haben immer wieder die Erfahrung gemacht, dass wir von LTD-Betreibern angerufen und um Prüfung der Fristen gebeten werden, weil keine Erinnerung erfolgt oder Bilanzen zu spät oder überhaupt nicht eingereicht wurden. Das dadurch die Gefahr besteht, dass die LTD aus dem Register (zwangs-) gelöscht wird, wissen die wenigsten. Die Inhaber haben oft erst durch uns davon erfahren, nachdem sie sich mit dem Anliegen eines Wechsels an uns gewandt haben.
Seit über 20 Jahren bieten wir einen zuverlässigen Limited-Service inkl. Übertragung der Bilanzen beim Companies House an. Diesen Service haben wir in der Zwischenzeit so professionalisiert. Es ist ein Verwaltungs- und Erinnerungs-Tool entstanden. Dieses können unsere Kunden und natürlich auch Fremdkunden nutzen.