Löschung
schnell und zuverlässig
Die wesentlich einfachere und schnellere „Liquidation“ ist die Verschmelzung der GmbH mit einer extrem flexiblen Rechtsform wie z.B. eine englische LTD. Mit Hilfe des Umwandlungsgesetzes wird die Liquidation der GmbH, durch die Löschung im Handelsregister obsolet. Diese Umwandlung nennen wir EU-Verschmelzung.
EU-Verschmelzung
mit Umwandlungsgesetz
Vorraussetzungen
- Alle Gesellschafter müssen zustimmen und/oder zu einem Notar gehen.
- die Gesellschafterliste muss vorliegen und aktuell sein.
- Ein Handelsregisterauszug muss vorliegen.
- Ein Betriebsrat – darf nicht vorhanden sein.
- Eine Schluss- oder Zwischenbilanz der muss vorliegen, oder kurzfristig verfügbar sein.
Zeitlicher Ablauf der Liquidation einer GmbH
Die Liquidation der GmbH wird praktisch mit Hilfe des EU-Rechts umgangen. Durch die Umwandlung bzw. Verschmelzung in einem mehrstufigen Verfahren auf eine spezielle Vorratsgesellschaft, wird die Gmbh nicht liquidiert sondern durch Umwandlung aus dem deutschen Handelsregister gelöscht. Nach ca. 4 Wochen ist diese GmbH im Handelregister gelöscht.
Die aufnehmende Gesellschaft – hier eine englische LTD – ist Rechtsnachfolgerin der GmbH mit allen Rechten und Pflichten. Diese Gesellschaft ist jederzeit in England noch erreichbar. Wenn alles geklärt und abgwickelt wurde, kann diese LTD schnell und kostengünstig per Formular im englischen Handelsregister gelöscht werden. Die LTD könnte für Verhandlungen mit Gläubigern, Schuldnern oder Geschäftspartnern beliebig lang kostengünstig weitergeführt werden.
Einer der entscheidenden Vorteile der „EU-VERSCHMELZUNG“ ist der, dass dieses Verfahren zur schnellen und effizienten Liquidation einer GmbH auch rückwirkend umgesetzt werden kann. Hierbei muss lediglich ein Stichtag festgelegt werden, der auf die individuelle Situation der zu löschenden GmbH abgestimmt werden muss.
Vorteile
- Statt Liquidation erfolgt die Löschung der GmbH – beim deutschen Handelsregister mit anschließender Löschung der LTD im englischen Register
- Geschäftsführer wird zum Director – und kann jederzeit zurücktreten denn das englische Recht kennt im Gegensatz zur deutschen Rechtsprechung keine rechtsmissbräuchliche Niederlegung der Geschäftsführung. (ohne Einhaltung von Fristen, ohne Notar und ohne dass ein neuer Director benannt werden muss.) (Dies gilt übrigens auch dann, wenn er zugleich (Haupt-) Gesellschafter ist.)
- Keine laufenden Kosten – durch Wegfall des Sperrjahres, denn dadurch entfallen die Kosten
für laufende Buchführung, Jahresabschlüsse, Körperschafts- und Gewerbesteuererklärungen, Erstellung der Offenlegungsbilanzen, Bilanz- Erstellung und Veröffentlichungen beim Bundesanzeiger, IHK-Beiträge, Berufsgenossenschaften etc. - Die Anonymität des Gesellschafter – wird durch unsere speziellen Vorratsgesellschaften gewährleistet.
- Gläubigerverhandlungen – nach Umwandlung in eine englische LTD bestehen deutlich bessere Verhandlungsspielräume gegenüber Gläubigern.
Kosten
Die Kosten der EU-VERSCHMELZUNG setzen sich aus den nachfolgenden Positionen zusammen:
- Die Vorratsgesellschaft – inkl. Geschäftsführer und Gesellschafter
- Das Honorar – für die Prüfung, Vorbereitung und Erstellung des Vertragswerkes
- Die Notarkosten – für die Beurkundung, Abberufung, Neubestellung, Sitzverlegung,
Verschmelzung (diese richten sich nach der Bilanzsumme) - Handelsregisterkosten – für die Eintragung der verschiedenen Vorgänge
Unser Honorar für die liquidationslose Löschung einer GmbH beginnt bei 9,997 EUR. Dazu kommen weitere Kosten die sich an der Höhe der Bilanzsumme orientieren. Bei Interesse können Sie uns per FreeCall 0800-6407140 (Int.Call +49.511.6407140) anrufen oder uns Ihre Anfrage über unser Kontaktformular senden. Wir antworten GARANTIERT innerhalb von 24h.