Zuverlässig

Erfahrung & Umsetzung seit 2010

Rechtssicher

Rechtskonform nach Umwandlungsgesetz

Wollen Sie Ihre FIRMA in eine andere Rechtsform umwandeln?

Rechtssicher mit Hilfe des Umwandlungsgesetzes.

Die Motive für die Umwandlung eines Unternehmens sind vielfältig und lassen sich nicht immer abschließend beschreiben. In der Regel sind es vielfältige Einflüsse des Wirtschafts- und Rechtslebens, die zu der Entscheidung das Unternehmen in eine z.B. einfachere Rechtsform umzuwandeln führen. Im wesentlichen sind die nachfolgenden Schwerpunkte die Motivation für die Umwandlung:

  • Anpassung der betriebswirtschaftlichen Organisationsstruktur
  • Anpassung der persönlichen Lebensumstände
  • Steuerorientierte Umstrukturierungen
  • Gesellschaftsrechtlich motivierte Umwandlungen
  • Umwandlung zur Lösung von Gesellschafterkonflikten

Neben dem zeitlichen Aspekt – von 4 Wochen – ergeben sich bei der Umwandlung eines Unternehmens im Vergleich zur Liquidation und Neugründung auf Grund von erheblichen Rechtsunsicherheiten für Geschäftsführer und Gesellschafter viele weitere Vorteile.

Löschung einer GmbH durch EU-Verschmelzung

Mit Hilfe des Umwandlungsgesetzes

Die „Löschung einer GmbH mit Hilfe der Verschmelzung ist wesentlich einfacher und schneller als die „Liquidation“. Die Verschmelzung kann mit einer extrem flexiblen Rechtsform wie z.B. die englische LTD erfolgen. Mit Hilfe des Umwandlungsgesetzes wird die Liquidation der GmbH, durch die Löschung im Handelsregister obsolet.

Die Umwandlung einer GmbH in eine andere – wesentlich leichter zu löschende Rechtsform – nach dem Umwandlungsgesetz ermöglicht die Löschung einer GmbH ohne das diese liquidiert werden muß. Hierbei wir die zu löschende GmbH auf eine spezielle Vorratsgesellschaft verschmolzen. Die Umwandlung bzw. die Eintragung der Verschmelzung wird im Handelsregister der aufnehmenden (Vorrats-) Gesellschaft und im Handelsregister der übertragenden Gesellschaft ( der zu löschenden GmbH ) eingetragen. Nach Vollzug in beiden Registern – dies dauert ca. 4 Wochen – wird die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht. Die Liquidation der GmbH wird durch dieses – mehrstufige – Verfahren mit Hilfe des EU-Rechts LEGAL umgangen.

Die aufnehmende Gesellschaft – zum Beispiel eine englische LTD – ist Rechtsnachfolgerin der GmbH mit allen Rechten und Pflichten. Etwaige offenen Positionen können nach der Löschung der GmbH noch immer geklärt und wenn nötig abgwickelt werden. Danach kann die aufnehmende LTD schnell und kostengünstig per Formular aus dem Handelsregister (COMPANIES HOUSE) gelöscht werden. Bei Bedarf kann die LTD für die Durchsetzung von offenen Forderungen beliebig lang kostengünstig – siehe eSecretary – weitergeführt werden.

Restrukturierung – Vor während oder nach dieser Restrukturierung kann die Rechtsnachfolgerin – in diesem Beispiel eine englische LTD – auch als Gesellschafterin einer neuen Gesellschaft wie z.B. eine Vorrats-GmbH eingesetzt werden.

Vorraussetzungen

Löschung der GmbH nach Umwandlungsgesetz

  • Alle Gesellschafter müssen zustimmen und/oder zu einem Notar gehen.
  • Die Gesellschafterliste muss vorliegen und aktuell sein.
  • Ein Handelsregisterauszug muss vorliegen.
  • Ein Betriebsrat – darf nicht vorhanden sein.
  • Eine Zwischen- oder Schlussbilanz – muss vorliegen, oder kurzfristig verfügbar sein.

Zeitlicher Ablauf einer Umwandlung

  • Erstgespräch

    Buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch

  • SCHRITT 1

    BERATUNG & PRÜFUNG

    Zusammenstellen der
    benötigten Unterlagen

    SCHRITT 1

  • SCHRITT 2

    NOTARTERMIN

    Vertragsvorbereitung und
    notarielle Beurkundung
    der Verschmelzung

  • SCHRITT 3

    HANDELSREGISTER

    Eintragung der Umwandlung im Register der übertragenden Gesellschaft (z.B. GmbH) nach ca 2 Wochen.

    SCHRITT 3

  • SCHRITT 4

    HANDELSREGISTER

    Eintragung der
    Verschmelzung
    im Register der
    übernehmenden
    Gesellschaft
    (nach ca 2 Wochen)

  • SCHRITT 5

    LÖSCHUNG

    Eintragung der Umwandlung (nach ca. 4 Wochen)

    SCHRITT 5

Vorteile der GmbH Löschung

  • Löschung statt Liquidation – beim deutschen Handelsregister mit anschließender Löschung der LTD  im englischen Register
  • Geschäftsführer wird zum Director – und kann jederzeit zurücktreten denn das englische Recht kennt im Gegensatz zur deutschen Rechtsprechung keine rechtsmissbräuchliche Niederlegung der Geschäftsführung. (ohne Einhaltung von Fristen, ohne Notar und ohne dass ein neuer Director benannt werden muss.) (Dies gilt übrigens auch dann, wenn er zugleich (Haupt-) Gesellschafter ist.)
  • Keine laufenden Kosten – durch Wegfall des Sperrjahres, denn dadurch entfallen die Kosten für laufende Buchführung, Jahresabschlüsse, Körperschafts- und Gewerbesteuererklärungen, Erstellung der Offenlegungsbilanzen, Bilanz- Erstellung und Veröffentlichungen beim Bundesanzeiger, IHK-Beiträge, Berufsgenossenschaften etc.
  • Die Anonymität des Gesellschafter – wird durch unsere speziellen Vorratsgesellschaften gewährleistet.
  • Verhandlung – mit Schuldnern / Gläubigern. ( Größere Verhandlungsspielräume )

Kosten der GmbH Löschung

Die Kosten der „Löschung einer GmbH“  setzen sich aus den nachfolgenden Positionen zusammen:

  • Die Vorratsgesellschaft – inkl. Geschäftsführer und Gesellschafter
  • Das Honorar – für die Prüfung, Vorbereitung und Erstellung des Vertragswerkes
  • Die Notarkosten – für die Beurkundung, Abberufung, Neubestellung, Sitzverlegung,
    Verschmelzung (diese richten sich nach der Bilanzsumme)
  • Handelsregisterkosten – für die Eintragung der verschiedenen Vorgänge

Unser Honorar für die liquidationslose Löschung einer GmbH ist eine Mischung zwischen den Notarkosten die sich an der Höhe der Bilanzsumme orientieren und den Kosten für die aufnehmende Vorratsgesellschaft. Bei Interesse können Sie uns per FreeCall 0800-6407140 (Int.Call +49.511.6407140) anrufen oder uns Ihre Anfrage über unser Kontaktformular senden. Wir antworten innerhalb von 24h GARANTIERT.

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