Kapitalgesellschaft

Unter einer Kapitalgesellschaft wird eine Gruppe der Handelsgesellschaften verstanden, bei der nicht die einzelnen Gesellschafter, sondern deren finanzielle Beteiligung an einem Unternehmen im Vordergrund steht. Personen, die sich an der Kapitalgesellschaft beteiligen möchten, müssen eine Kapitaleinlage einbringen, aber nicht persönlich tätig werden. die Anteile können grundsätzlich freiveräußert und vererbt werden.

Das Gegenstück zu der Kapitalgesellschaft ist die Personengesellschaft.

Unter dem Begriff der Kapitalgesellschaft werden die folgenden Rechtsformen zusammengefasst: die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die UG (Unternehmensgesellschaft haftungsbeschränkt), die AG (Aktiengesellschaft) und die LTD (private Limited Company by Shares).

Eigenschaften der Kapitalgesellschaft:

  • Zusammenschluss von (juristischen) Personen
  • gemeinsame Zweckverfolgung
  • Mitglieder haften eingeschränkt
  • Besteuerung über Körperschaftssteuer
    (bezieht sich auf die Einkommen der (juristischen) Personen)
  • Leitung durch Geschäftsführer / Vorstand oder andere Gremien
  • Eintragung in Handelsregister Abteilung B