Zweigniederlassung
Die Anmeldungsgebühren einer Zweigniederlassung zum deutschen Handelsregister bemessen sich am Stammkapital und sollten bei einem Mindestgeschäftswert von 25.000 Euro (§ 26 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 6 Kostenordnung) für die Eintragung einer Zweigniederlassung 84 Euro betragen.
Die innergesellschaftlichen Regelungen zur Limited richten sich auch dann, wenn der Sitz bzw. eine Zweigniederlassung in Deutschlandbesteht, grundsätzlich nach britischem Recht. Hierin liegt eine der vorrangigen Problematiken dieser Rechtsform