Untreue

Wer als Alleingesellschafter alle Anteile an einer GmbH hält und obendrein deren alleiniger Geschäftsführer ist, übersieht leicht, dass ihm die Gründung einer Gesellschaft nicht nur Vorteile bringt, sondern auch Pflichten. Allzu oft identifizieren sich geschäftsführende Alleingesellschafter so sehr mit ihrer GmbH, dass sie deren Charakter als eigenständige juristische Person völlig aus dem Auge verlieren. Sie entnehmen ihr zum Beispiel nach Belieben Kapital und verwenden es für private Zwecke. Das ist ihnen jedoch nicht ohne weiteres erlaubt. Da die GmbH juristisch betrachtet ein Fremder ist, ist ihr Vermögen auch für den Einmann-Gesellschafter fremdes Vermögen. Er darf seine grundsätzlich bestehende Vollmacht, über das Vermögen der Gesellschaft zu verfügen, also nicht missbrauchen. Wer dies nicht beachtet, sondern ,,seine,, GmbH zum Beispiel vollkommen ausplündert, begeht eine strafbare Untreue und riskiert, mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe belegt zu werden.

Bei Interesse siehe hierzu: § 266 StGB (Strafgesetzbuch), ,,Untreue,,