UG
UG
– auch Unternehmergesellschaft genannt, ist die existenzgründerfreundliche Variante der herkömmlichen GmbH. Die UG ist zum 01.11.2018 zusammen mit dem MoMiG als neue Rechtsform eingeführt worden. Für die UG gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und damit die Verpflichtung zur gesetzlichen Buchführung (doppelte Buchführung samt Jahresbilanz), zur Gewerbesteuer und zur Körperschaftssteuer. Die UG wird mit einem beurkundungspflichtigen Musterprotokoll – dieses ersetzt den Gesellschaftsvertrag, mit einer Gesellschafterliste und der Bestellung eines Geschäftsführers gegründet. Diese Unterlagen müssen zur Eintragung und Anmeldung beim Handelsregister eingereicht werden.
Im Rechtsverkehr ist darauf zu achten, dass die UG unbedingt mit den Rechtsformzusatz „(haftungsbeschränkt)“ geführt wird. Die UG (haftungsbeschränkt) kann mit einem Stammkapital von nur 1 EUR gegründet werden. Die UG muss jedoch durch Bildung von Rücklagen – aus der Einbehaltung von 25 % des Gewinns – ein Mindestkapital von 25.000 EUR ansammeln (thesaurieren) um dadurch zur vollwertigen GmbH zu „erstarken“. Es gelten die Haftungsregelungen des GmbH-Gesetzes.
Die UG (haftungsbeschränkt) wird umgangssprachlich auch gerne als „1-Euro-GmbH“ oder „Mini-GmbH“ bezeichnet.
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