Übertragung von Shares
Für die Übertragung von Gesellschaftsanteilen gibt es keine formalen Vorschriften. In der Praxis erfolgt die Übertragung per Formular (Stock Transfer Form). Die Gesellschafter können nach englischem Recht Anteile auch mündlich übertragen, dennoch ist es sinnvoller einen schriftlichen Vertrag über die Anteilsübertragung zu schließen, gemäß dem der Alt-Gesellschafter die Anteile an den Neu-Gesellschafter überträgt und dieser die Übertragung annimmt. Da die Übertragung eines Gesellschafterwechsels dem Companies House erst mit Abgabe des Annual Return mitgeteilt und danach veröffentlicht wird, hat der neue Shareholder bis zu diesem Zeitpunkt, ohne schriftlichen Vertrag keine Möglichkeit seine Anteile zu beweisen.
Erfolgte die Übertragung gegen Geld und übersteigt der Kaufpreis GBP 1.000,–, so ist ihre Wirksamkeit außerdem abhängig von der Entrichtung einer Stempelsteuer (Stamp Duty) an die englische Finanzverwaltung.