Treuepflicht
Treuepflicht
Auch ohne besondere vertragliche Vereinbarung unterliegen Gesellschafter und Geschäftsführer einer besonderen Treuepflicht der GmbH gegenüber. Danach sind sie verpflichtet, die Gesellschaft vor Schaden zu schützen und die Erreichung des Gesellschaftszwecks zu fördern. Verstöße gegen diese Pflicht können Schadenersatzansprüche der GmbH gegen den Handelnden auslösen.
Beispiele für Verstöße gegen Treuepflichten:
- Untätigkeit,
- Verrat von Geschäftsgeheimnissen,
- Konkurrenzgeschäfte auf eigene Rechnung.