Stammkapital
Das Stammkapital
– ist das bei einer Gesellschaft vom Gesellschafter eingesetze und gebundene Eigenkapital. Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der GmbH darf nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden (§ 30 GmbHG). Das Stammkapital beträgt z.B. bei einer UG mind. 1 EUR und bei einer GmbH mindestens EUR 25.000.- (§ 5 GmbHG). Das Stammkapital wird ins Handelsregister eingetragen.