Sitztheorie
Sitztheorie
Im deutschen Recht wir eine Gesellschaft nicht nach dem Recht desjenigen Staates beurteilt, in dem sie gegründet wurde und registriert ist, sondern nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren faktischen Verwaltungssitz hat.
In Deutschland betrifft das z.B. die LTD / Limited, die in England beim Companies House eingetragen ist, dort ihren Sitz hat aber von deutschen Directoren in Deutschland verwaltet wird. Nähere Informationen finden Sie hier: Englische LTD