Scheinselbstständigkeit
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar nach der zu Grunde liegenden Vertragsgestaltung selbstständige Dienst- oder Werksleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis leistet. Dies hat zur Konsequenz, dass Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zu zahlen sind.
Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit sind:
- Unmittelbare Weisungsbefugnis des Auftraggebers
- Feste Arbeitszeiten (z.B. Schichtdienst etc.)
- Reporting-Pflichten gegenüber dem Auftraggeber
- Die feste Integration in Prozesse und sonstige Infrastruktur des Auftraggebers
- Feste Bezüge
- Urlaubsanspruch und/oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall