Scheinselbstständigkeit

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar nach der zu Grunde liegenden Vertragsgestaltung selbstständige Dienst- oder Werksleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis leistet. Dies hat zur Konsequenz, dass Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zu zahlen sind.

Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit sind:

  • Unmittelbare Weisungsbefugnis des Auftraggebers
  • Feste Arbeitszeiten (z.B. Schichtdienst etc.)
  • Reporting-Pflichten gegenüber dem Auftraggeber
  • Die feste Integration in Prozesse und sonstige Infrastruktur des Auftraggebers
  • Feste Bezüge
  • Urlaubsanspruch und/oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall