Satzung
Die Satzung ist als ein Gesellschaftsvertrag zu verstehen, die bei der Gründung einer Aktiengesellschaft notariell und gerichtlich festgestellt wird. Gemäß § 23 Abs. 3 AktG enthält die Satzung
- die Firma und den Sitz der Gesellschaft
- den Gegenstand des Unternehmens
- die Höhe des Grundkapitals
- die Nennbeträge der einzelnen Aktien und Zahl der Aktien jeden Nennbetrages
- die Zahl der Vorstandsmitglieder oder die Regeln, nach denen diese Zahl bestimmt wird
- die Form der Bekanntmachung
- die Namensausstellung der Aktien
- den Gründungsaufwand
- die Sondervorteile einzelner Aktionäre
- den eingezahlten Grundbetrag
Gemäß § 179 ff. AktG bedarf eine Satzungsänderung den Beschluss der Hauptversammlung.