Satzung

Die Satzung ist als ein Gesellschaftsvertrag zu verstehen, die bei der Gründung einer Aktiengesellschaft notariell und gerichtlich festgestellt wird. Gemäß § 23 Abs. 3 AktG enthält die Satzung

  • die Firma und den Sitz der Gesellschaft
  • den Gegenstand des Unternehmens
  • die Höhe des Grundkapitals
  • die Nennbeträge der einzelnen Aktien und Zahl der Aktien jeden Nennbetrages
  • die Zahl der Vorstandsmitglieder oder die Regeln, nach denen diese Zahl bestimmt wird
  • die Form der Bekanntmachung
  • die Namensausstellung der Aktien
  • den Gründungsaufwand
  • die Sondervorteile einzelner Aktionäre
  • den eingezahlten Grundbetrag

Gemäß § 179 ff. AktG bedarf eine Satzungsänderung den Beschluss der Hauptversammlung.