Restwertabrechnung
Bei dieser Vertragsform trägt der Leasingnehmer das Restwertrisiko. Ist der voraussichtliche kalkulierte Restwert tatsächlich nicht zu erzielen, muss der Kunde die Differenz nachschießen.
Bei dieser Vertragsform trägt der Leasingnehmer das Restwertrisiko. Ist der voraussichtliche kalkulierte Restwert tatsächlich nicht zu erzielen, muss der Kunde die Differenz nachschießen.