Rechtsmissbrauch
Rechtsmissbrauch
Von Rechtsmissbrauch oder unzulässiger Rechtsausübung spricht man, wenn bei Ausübung eines subjektiven Rechts oder bei Ausnutzung einer Rechtslage gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen wird – Schikane. Auch wer über ein formal einklagbares Recht verfügt, darf dieses nicht missbräuchlich ausüben. Versucht er es dennoch, kann der Benachteiligte dagegen wegen unzulässiger Rechtsausübung vorgehen.