Rechtsmängelhaftung
(Beim Kauf.) Der Verkäufer ist grundsätzlich verpflichtet, dem Käufer den Kaufgegenstand frei von Rechten Dritter zu verschaffen, die von Dritten gegen den Käufer geltend gemacht werden können. Liegt ein Rechtsmangel vor, so bestimmen sich die Rechte des Käufers nach den Vorschriften über den gegenseitigen Vertrag (Erfüllungsanspruch, Schadenersatz oder Rücktritt wegen Schuldnerverzugs), ohne dass es auf ein Verschulden des Verkäufers ankommt.