Rechtsfähigkeit

Rechtsfähigkeit bedeutet, selbständiger Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Rechtsfähig sind alle natürlichen und juristischen Personen – hierzu Kapitalgesellschaften. Personengesellschaften haben dagegen keine eigene Rechtsfähigkeit, wobei das Handelsge­setzbuch den Personenhandelsge­sellschaften eine beschränkte Rechtsfähigkeit einräumt.