Rechtsfähigkeit
Rechtsfähigkeit bedeutet, selbständiger Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Rechtsfähig sind alle natürlichen und juristischen Personen – hierzu Kapitalgesellschaften. Personengesellschaften haben dagegen keine eigene Rechtsfähigkeit, wobei das Handelsgesetzbuch den Personenhandelsgesellschaften eine beschränkte Rechtsfähigkeit einräumt.