Ein Wertpapier verbrieft eine Forderung, ein Sachenrecht oder eine Beteiligung einer Kapitalgesellschaft in Form einer Urkunde. Die Urkunde dient als Nachweis und Sichtbarmachung des Rechtes, das auch nur mit dieser durchgesetzt werden kann. Somit handelt es sich bei der Verbriefung um ein privates Recht. Ein Wertpapier wird in der Regel dann herausgegeben, um Forderungen und Warenbestände zu finanzieren sowie kurzfristige Verbindlichkeiten zu erfüllen. Der Kaufpreis eines Wertpapieres errechnet sich aus

dem Nominalwert    x    dem Zinssatz in Prozent p.a.    x    der Laufzeit gemessen nach den tatsächlichen Tagen  /  360 Tage    x    100

Wertpapiere, die Effekten sind (Sammelbezeichnung für vertretbare Wertpapiere – die nach Gattung, Stückzahl oder Nennwert bestimmt werden – mit einem Ertragsanspruch), sind an der Börse handelbar. Der Ertragsanspruch ergibt sich, da Effekten in der Regel der Kapitalanlage dienen. Effekten sind beispielsweise Aktien, Anleihen, Pfandbriefe etc.

Die Verbriefung von Geldanforderungen werden schuldrechtliche Wertpapiere genannt. Es handelt sich hierbei um ein verzinsliches Wertpapier, bei dem der Inhaber einen Zinsertrag erhält. Zu den schuldrechtlichen Wertpapieren zählen z.B.

  • die Anleihe
  • der Scheck
  • der Sparbrief
  • der Wechsel

Wird der Besitz und das Recht an Sachen verbrieft, so handelt es sich hierbei um ein sachenrechtliches Wertpapier, das verzinslich ist und dessen Inhaber ebenso einen Zinsertrag erhält. Zu den sachenrechtlichen Wertpapieren zählen z.B.

  • der Hypothekenbrief
  • der Grundschuldbrief

Wird die Mitgliedschaft in einem Verein in Form einer Aktie verbrieft, so spricht man von Mitgliedschaftspapieren. Dem Inhaber wird dabei kein Zinsertrag ausgezahlt, sondern eine Dividende, die nicht konstant ist.

Wertpapierkennnummer (WKN)

Die Wertpapierkennnummer dient zur Identifizierung und Unterscheidung von Wertpapieren. Die Identifikation erfolgt über eine sechsstellige Ziffern- und Buchstabenkombination, die durch Hinzufügen von drei voranstehenden Nullen zur deutschen National Securities ldentifying Number (NSIN) wird.

 

Refinanzierungsmöglichkeit eines Kreditinstitutes bei der Deutschen Bundesbank durch Verkauf von Wertpapieren mit Rückkaufsverpflichtung (Wertpapierpensionsgeschäft). Die Laufzeit beträgt bis zu 60 Tagen. Der hierfür festgesetzte Zinssatz wird neben dem Diskont- und Lombardsatz als der dritte Leitzins bezeichnet.

Wettbewerbsverbot

Beschränkung einer Person in ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit; Verbot, zugunsten eines anderen Unternehmens im gleichen Geschäftszweig tätig zu werden. Ein gesetzliches W. besteht für den Handlungsgehilfen und den Vorstand der AG. Das gilt entsprechend für den Geschäftsführer der GmbH. Das W kann aber auch durch Zustimmung des Aufsichtsrates oder bei einer GmbH durch entsprechende Klauseln im Gesellschaftsvertrag aufgehoben sein.