Anleihen, die von einem Staat herausgegeben werden. Der Wert einer Staatsanleihe bemisst sich an der Bonität eines Landes. Maßgeblich sind hierfür die Bewertungen der Ratingagenturen. Staatsanleihen werden in heimischer Währung oder in harten Währungen ausgegeben, z.B. in US-$ oder in Euro. Werden Staatsanleihen in heimischer Währung erworben, müssen zusätzlich zur Rendite und zum Ausfallsrisiko auch noch die Währungsrisiken (oder -chancen) beachtet werden.

Wertpapier, das mit allen Rechten eines Aktionärs, insbesondere dem Stimmrecht, verbunden ist. (Inhaberaktie, Namensaktie, Vorzugaktie)

 

Das Stammkapital

– ist das bei einer Gesellschaft vom Gesellschafter eingesetze und gebundene Eigenkapital. Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der GmbH darf nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden (§ 30 GmbHG). Das Stammkapital beträgt z.B. bei einer UG mind. 1 EUR und bei einer GmbH mindestens EUR 25.000.- (§ 5 GmbHG). Das Stammkapital wird ins Handelsregister eingetragen.

Index von US-Aktien, der 500 Werte umfaßt. Deshalb spiegelt er die Entwicklung der US-Aktien weit genauer wider, als der 30 Werte enthaltende Dow-Jones-Index.

Start-up

Mit der Bezeichnung Start-up, zusammengesetzt aus den englischen Wörtern „start“ (Start) und „up“ (auf), ist in erster Linie die Neugründung eines Unternehmens gemeint, das sich noch in seiner Anfangs- bzw. Startphase befindet. Kennzeichnend für ein Start-up ist, dass es sich noch nicht auf dem Markt etabliert hat, aber schon ein konkretes Konzept im Hinblick auf eine innovative Geschäftsidee besteht.

In der Regel haben Start-ups ein geringes Startkapital und sind auf finanzielle Unterstützung durch Seed Capital, Venture-Capital oder Business Angels angewiesen. Heutzutage bietet sich auch zunehmend die Möglichkeit, durch Gründerwettbewerbe und Accelerator-Programme an die nötige finanzielle Starthilfe zu gelangen oder eine Kooperation mit einem starken Business-Partner einzugehen.

Bei Start-ups handelt es sich nicht um eine Gesellschaftsform, d. h. dass trotz der Gründung einer GmbH, eines Einzelunternehmens oder einer AG die Kennzeichnung Start-up-Unternehmen bestehen bleibt. Die Bezeichnung Start-up für neugegründete, innovative Unternehmen gilt zumindest für den Zeitraum der ersten drei Jahre.

Die einzelnen Phasen eines Start-ups

Da bis zur festen Etablierung auf dem Markt noch viele Schritte nötig sind, unterscheidet man innerhalb der Entwicklung von Start-ups zwischen zwei bedeutenden Abschnitten; der Gründungs- und der Wachstumsphase. Die Gründungsphase schließt die gesamte Planung und die Vorbereitung mit ein, die für eine Expansion in der zweiten Phase notwendig ist. Geht man ins Detail, so unterscheidet man neben der recht allgemein gehaltenen Gründungs- und Wachstumsphase noch drei weitere Entwicklungsstufen.

1) Seed-Phase: Die Seed-Phase benennt den Vorgang des Säens, wie das englische Wort „seed“ für „säen“ und „Samen“ verrät. Hier ist natürlich in Hinblick auf ein Start-up-Unternehmen die Idee gemeint, die in die Erde gepflanzt wird, um erste Wurzeln zu schlagen. In die Seed-Phase fallen alle nötigen Vorbereitungen und Anschaffungen. Um den idealen Platz für seine Idee zu finden, muss zuerst der Markt analysiert und dementsprechend auch die Geschäftsidee weiterentwickelt und angepasst werden. Daher ist die Seed-Phase vor allem von der Vorbereitung geprägt.

2) Start-up-Phase: Unter die Start-Up-Phase fällt der Moment, an dem ein Start-Up-Unternehmen in der Öffentlichkeit in Erscheinung tritt. In dieser Phase konzentriert sich das Start-Up ganz darauf, den eigenen Bekanntheitsgrad in den Medien zu erhöhen. Bei der Start-Up-Phase ist das Unternehmen in Hinblick auf die eigenen Produkte und Dienstleistungen bereits ausgerüstet – da die nötigen Anschaffungen alle in der Seed-Phase erledigt wurden – und es können schon erste Einnahmen in die Kasse fließen.

3) First-Stage-Phase: Die First-Stage-Phase bezeichnet den Zeitraum, in dem das Produkt oder die Dienstleistung bereits auf dem Markt etabliert wurde. Jetzt geht es daran, die Tätigkeit des neugeschaffenen Unternehmens stetig zu verbessern. Die Geschäfts-prozesse werden optimiert und der Markt sowie die erzielten Verkäufe können jetzt genauer analysiert werden.

Die Start-up-Formen

Neben dem allgemein geläufigen Begriff Start-up verbergen sich noch zwei weitere weniger bekannte Formen des Start-ups, die mit den Begriffen Re-Start-up oder Moonlight-Start-up bezeichnet werden:

Das Re in dem Begriff 1) Re-Start-up bezieht sich auf den Gründer und heißt, dass der Gründer vor der Gründung seines Start-Ups bereits ein anderes Start-up-Unternehmen gegründet hatte, das jedoch nicht auf dem Markt bestanden hat. Mittlerweile werden Re-Start-ups als sehr positiv empfunden, da die Inhaber bereits über Start-up-Erfahrung verfügen. Der Name 2) Moonlight-Start-up hat weniger mit einem romantischen Dinner im Mondschein zu tun als viel mehr mit der Annahme, dass die Arbeit des Inhabers angeblich am späten Abend bis tief in die Nacht ausgeführt wird. Ein altes Klischee über Gründer, die ihr Start-up aus einer Beschäftigung in Teilzeit aufbauen, das dieser Form ihren Namen verlieh.

Steuerberater

Steuerberater haben die Aufgabe der Hilfestellung in Steuerangelegenheiten, zur Vertretung in finanzgerichtlichen Prozessen und zur Beratung in betriebswirtschaftlichen Fragen. Die Tätigkeit kann selbständig oder im Angestelltenverhältnis ausgeübt werden.

Die Aufgaben des Steuerberaters bestehen hauptsächlich in der vorausschauenden Beratung für eine optimale Steuergestaltung, der Erstellung von Buchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie der anschließenden Überprüfung von Steuerbescheiden und der Vertretung des Mandanten in Streitfällen mit dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht.

 

Die Steuererklärung ist eine schriftliche Ausführung von natürlichen oder juristischen Personen gegenüber einer Finanzbehörde. Sie enthält steuerlich relevante Angaben, um die Besteuerungsunterlagen zu ermitteln und die zutreffende Steuer festzulegen. Auf amtlichen Formularen – egal, ob in Papierform oder elektronisch – werden diese Angaben festgehalten und meist im Frühjahr des Folgejahres abgegeben.

Zur Steuererklärung gehören Einkommen– , Umsatz– , Gewerbe- und Körperschaftsteuer-erklärung. In bestimmten Fällen müssen zusätzliche Erklärungen wie beispielsweise die Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden.

Um eine Erklärung einzureichen und den anschließenden Steuerbescheid zu erhalten, der die Höhe der Rückerstattung oder der Zahlung nennt, müssen die gesetzlichen und behördlichen Fristen eingehalten werden. Ansonsten hat das jeweilige Finanzamt Sanktionsmöglichkeiten wie Verspätungszuschlag oder Schätzungen. Sofern man verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben und dies allerdings versäumt, wird von einer Steuerhinterziehung gesprochen.

Die Steuernummer wird an jede (steuerpflichtige) natürliche und juristische Person vergeben. Unter dieser Nummer wird die Person im Finanzamt geführt und ist eindeutig identifizierbar.

Bilanz, die auf einen bestimmten Tag aufgestellt wird zum Beispiel den Tag, zu dem das Unternehmen verkauft werden soll.

Die Stille Gesellschaft gehört als Sonderform einer Personenvereinigung zu den Personengesellschaften und kann nur mit einem Handelsgewerbe gegründet werden. Die Rechtsgrundlage basiert auf  HGB §§ 230-236.

Es liegt kein Geschäftsverhältnis im engeren Sinne vor, sondern eher die Rechtsbeziehung eines Schuldverhältnisses. Gegründet wird eine Stille Gesellschaft, indem sich ein stiller Gesellschafter durch eine Vermögenseinlage am Gewerbe des Hauptgesellschafters beteiligt, was für Unternehmen einen einfachen Weg der Kapitalbeschaffung darstellt.

Der stille Gesellschafter

  • bleibt anonym, da kein Eintrag ins Handelsregister erforderlich ist.
  • ist am Gewerbe und Gewinn beteiligt.
  • verfügt über Informations- und Kontrollrechte.
  • darf nicht am Rechtsverkehr teilnehmen.
  • verfügt über keine Befugnis bzw. über kein Mitspracherecht in der Geschäfts-führung.
  • hat keine Verpflichtungen gegenüber Inhabergeschäften.

Im Gesellschaftervertrag, dessen Aufsetzung formlos erfolgen kann, ist festzuhalten, ob der stille Gesellschafter neben Geschäftsgewinnen auch an Geschäftsverlusten beteiligt ist.