Die Schufa
– ist eine Wirtschaftsauskunftei deren Name sich aus den Kürzeln der „Sch“utzgemeinschaft „f“ür „a“llgemeine Kreditsicherung zusammensetzt. Die „Schufa“ wurde einst als e.V. ( eingetragener Verein) gegründet und 2002 in die Schufa Holding AG umgewandelt. Die Aufgabe der „Schufa“ besteht in erster Linie in der elektronischen Sammlung und Ausgabe von Informationen zur Bonität, von Privatpersonen und seit einiger Zeit auch von Unternehmen.
Die „Schufa“ kann auf einen Datensatz von derzeit über 497 Millionen Einzeldaten zurückgreifen. Die Datenerfassung hat derzeit Informationen zu etwa drei Viertel aller in Deutschland lebenden Personen gespeichert. Von den jährlich ca. 102,9 Millionen bearbeiteten Anfragen zur Kreditwürdigkeit stammen ungefähr 1,5 Millionen Anträge von Bürgern, die ihre eigenen Daten einsehen wollen.
Das Schufa-System der Bonitätsprüfung entwickelte sich ursprünglich aus einem innovativen Konzept der Berliner städtischen Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (BEWAG), das darauf beruhte, neben dem Strom auch Haushaltsprodukte, die in Raten abbezahlt werden konnten, zu verkaufen. Diese Ratenzahlung war jedoch nur für die regelmäßig zahlenden Stromkunden möglich. Aus dieser Idee geboren, gründete der Vorstand der BEWAG schließlich im Jahre 1927 die Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung. Nach der Aufteilung der Bundes-Schufa e.V. in 13 Regionalgesellschaften im ehemaligen Westdeutschland fügte sie sich im Jahr 2002 unter dem neuen Dach „Schufa Holding AG“ wieder aus den Anteilen von acht Regionalgesellschaften zusammen. Die elektronische Datenerfassung besteht seit den 70er-Jahren des 20. Jahrhunderts.
Die Schufa-Klausel
– besagt, dass kundenbezogene Daten nur im Einverständnis mit dem jeweiligen Kunden an die Schufa weitergeleitet werden dürfen. Andere Datenfreigaben werden seit 2010 gemäß dem § 28a BDSG gehandhabt. Der Paragraph 28a besagt, dass die Daten im Falle eines gerichtlichen Urteils oder einer Vollstreckung an die Schufa übermittelt werden können. Dies gilt auch für Forderungen, die ausdrücklich vom Schuldner anerkannt wurden, sowie für nicht erfüllte Mahnungen, wenn diese dem Schuldner mindestens vier Wochen vor dem Schufa-Eintrag wenigstens zweimal schriftlich mitgeteilt wurden. Zu den gespeicherten Daten der Schufa gehören zudem Pfändungsschutzkonten, sowie Angaben aus amtlichen Bekanntmachungen und öffentlichen Verzeichnissen. Neben den allgemeinen Zahlen gibt es auch Einträge zu „Positiv-“ und vor allem zu „Negativmerkmalen“ bei Geschäftsbeziehungen, die sich nach dem vertragsmäßigen Verhalten richten.
Wer Hilfe bei Problemen mit der „Schufa“ benötigt, kann sich auf https://www.SchufaHelp.com informieren, welche Möglichkeiten der Bereinigung von „negativen Schufa-Einträgen“ bestehen.