Aufgrund der schlechten Lage eines Unternehmens wird ein neues Unternehmenskonzept erstellt, z.B. eine neue Organisation, ein neues Management oder ein verändertes Produkt durchgeführt bzw. produziert oder vertrieben. Mit diesem neuen Konzept wird durchgestartet.
Restoration
Restoration ist die englische Bezeichnung für Wiederherstellung, darunter versteht man die Möglichkeit eine aufgelöste Gesellschaft wiederherzustellen. Die durchschnittliche Dauer beträgt zwischen 4 und 16 Wochen.
Zwei Wege zur Wiederherstellung einer gelöschten Limited in UK:
1. High Court Restoration
Die behördliche Wiederherstellung ist nach einer freiwilligen Löschung der Gesellschaft nicht beschreitbar – hier hilft alleine ein gerichtsförmliches Verfahren am High Court in London. Die Kosten für ein gerichtsförmliches Verfahren am High Court in London liegen weitaus höher als bei der administrativen Wiederherstellung. Die Wiederherstellung kann bis zu 4 Monate dauern.
2. Administrative Restoration
Die administrative Wiederherstellung wird direkt beim Companies House in Cardiff beantragt. Voraussetzung dafür ist, dass die Limited zwangsgelöscht wurde und nicht länger als 6 Jahre gelöscht war. Sollte die Limited wegen Nichtabgabe des annual return gelöscht worden sein – die Accounts aber rechtzeitig abgegeben worden sind, entfällt bei der Wiederherstellung die Strafgebühr (late penalty).
Ist die Limited wegen Nichtabgabe der Bilanzen gelöscht wurden entsteht eine Strafgebühr (Late Penalty). Bevor die Gesellschaft wiederhergestellt werden kann muss die Strafgebühr ans Companies House überwiesen werden.
Sie zahlt je nach Konditionen etwa bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall sowie im Todesfall noch offene Raten. Einige Anbieter sichern auch eine bestimmte Zeit der Arbeitslosigkeit ab.
Bei dieser Vertragsform trägt der Leasingnehmer das Restwertrisiko. Ist der voraussichtliche kalkulierte Restwert tatsächlich nicht zu erzielen, muss der Kunde die Differenz nachschießen.