Erfassung und Verarbeitung von Informationen über die Geld- und Leistungsgrößen in einem Unternehmen. Das Rechnungswesen beinhaltet die Rechenschaftslegung und die Information über die Vermögens- und Erfolgslage des Unternehmens und dient der Kontrolle durch die Unternehmensführung.

Rechtsfähigkeit bedeutet, selbständiger Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Rechtsfähig sind alle natürlichen und juristischen Personen – hierzu Kapitalgesellschaften. Personengesellschaften haben dagegen keine eigene Rechtsfähigkeit, wobei das Handelsge­setzbuch den Personenhandelsge­sellschaften eine beschränkte Rechtsfähigkeit einräumt.

Rechtsform

Welche Rechtsform ist die richtige für Ihr geplantes Unternehmen?

Jeder Unternehmensgründer muss eine Rechtsform für das Unternehmen festlegen, da durch diese die gesetzlichen Rahmenbedingungen bestimmt werden. Dazu gehören vor allem die Verteilung des Risikos innerhalb des Unternehmens sowie die Klärung der Eigentumsverhältnisse.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Kapitalgesellschaften, dazu gehören die GmbH, die UG, die AG und die Ltd., und Personengesellschaften, dazu gehören die GbR, die OHG und die KG.

Das Statistische Bundesamt stellte fest, dass Gründer in Deutschland nach wie vor die GmbH als Rechtsform favorisieren. Aber auch die anderen Rechtsformen haben ihre Vorzüge.

Die folgende Übersicht stellt die Vor- und Nachteile der gängigsten Rechtsformen vor, dabei ist zu beachten, dass auch Mischformen möglich sind.

(Beim Kauf.) Der Verkäufer ist grundsätzlich verpflichtet, dem Käufer den Kaufgegenstand frei von Rechten Dritter zu verschaffen, die von Dritten gegen den Käufer geltend gemacht werden können. Liegt ein Rechtsmangel vor, so bestimmen sich die Rechte des Käufers nach den Vorschriften über den gegenseitigen Vertrag (Erfüllungsanspruch, Schadenersatz oder Rücktritt wegen Schuldnerverzugs), ohne dass es auf ein Verschulden des Verkäufers ankommt.

Rechtsmissbrauch

Von Rechtsmissbrauch oder unzulässiger Rechtsausübung spricht man, wenn bei Ausübung eines subjektiven Rechts oder bei Ausnutzung einer Rechtslage gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen wird – Schikane. Auch wer über ein formal einklagbares Recht verfügt, darf dieses nicht missbräuchlich ausüben. Versucht er es dennoch, kann der Benachteiligte dagegen wegen unzulässiger Rechtsausübung vorgehen.