Gewinn vor Ertragsteuern und vor dem Finanz- und außerordentlichen Ergebnis (EBIT – Earnings before Interest und Taxes).

Zeitlich begrenztes Recht, ein vom Vertragspartner festgelegtes Kauf- oder Verkaufsangebot wahrzunehmen oder abzulehnen. Kaufoptionen werden auch Calls, und Verkaufsoptionen Puts genannt. Optionen umfassen lediglich das Recht, nicht aber die Pflicht zur Ausübung. Damit stellt der Optionspreis im Gegensatz zum Leerverkauf das maximale Risiko für den Optionsinhaber dar.

Anleihen (Schuldverschreibungen), die ein Bezugsrecht auf Aktien gewähren (vgl. § 221 AktG).