Das Mindestkapital ist die für eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH gesetzlich vorgeschriebene Summe an Eigenkapital. Aktiengesellschaften müssen ein Mindestkapital von 50.000€ zur Verfügung stellen, GmbHs ein Kapital von 25.000€. Erst wenn man bewiesen hat, dass man über diesen Betrag verfügt, darf man eine AG beziehungsweise eine GmbH gründen. Seit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) gibt es bei GmbHs die Ausnahme für Unternehmergesellschaften (§ 5a GmbHG), wo das Stammkapital nur noch 1 Euro betragen kann. Für Einzelunternehmungen, OHGs und KGs ist kein Mindestkapital vorgeschrieben

Unverzinslichen Guthaben, die von den Kreditinstituten bei der Deutschen Bundesbank unterhalten werden müssen. Damit wird das Kreditvolumen der Volkswirtschaft zentral gesteuert.

Das sind bestimmte Gedankenmuster, die zu gesteigerten Motivationen und Zielerreichungswünschen führen. Sie halten in Routinen fest und erzeugen Druck. Vielfach ist man sich solcher Gedankenmuster nicht bewusst. Man muss sich darin üben, sie zu erkennen, um dann gezielt darauf reagieren zu können.

Mini-GmbH

Mini-GmbHAls Mini-GmbH wird umgangssprachlich oft die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG (haftungsbeschränkt) bezeichnet.

Die Mini-GmbH ist die kleine Schwester der GmbH die mit Einführung des MoMiG im November 2008, geschaffene kleine Variante der herkömmlichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist sie eine gut angenommene Alternative zur GmbH und der bis dahin im Vordringen befindlichen britischen Limited welche durch die Mini-GmbH als alternative Rechtsform zur GmbH in Deutschland heute zum großen Teil verdrängt wurde.

Die im Gesellschaftsvertrag festgelegten Nennbeträge der Geschäftsanteile der Gesellschafter − das sogenannte Stammkapital − müssen nach der Gründung und vor der Anmeldung zum Handelsregister (§ 5a Abs. 2 GmbHG) erbracht werden, damit die Mini-GmbH eingetragen wird. Das Stammkapital insgesamt muss mindestens einen Euro betragen. In der Gründungspraxis werden meist Beträge bis zu 1.000 Euro gewählt.

Ab 25.000 Euro wird keine Mini-GmbH mehr gegründet, sondern eine GmbH im ursprünglichen Sinne (§ 5a Abs. 1 S.1 GmbHG). Im Gegensatz zur GmbH sind bei einer Mini-GmbH keine Sacheinlagen zulässig. Das Stammkapital muss sofort in voller Höhe als Bareinlage eingezahlt werden (§ 5a Abs. 2 GmbHG). Ist Kapital in Höhe von 12.500 Euro vorhanden, kann entweder eine UG (haftungsbeschränkt) mit Stammkapital von 12.500 Euro gegründet werden oder alternativ eine – echte – GmbH im ursprünglichen Sinne, bei der nur die Hälfte des Stammkapitals von mindestens 25.000 Euro einbezahlt werden muss.

Der Unterschied liegt im Insolvenzfall: Bei der GmbH besteht die Pflicht der Gesellschafter, den Fehlbetrag zu 25.000 Euro Stammkapital noch zu erbringen, bei der UG hingegen nicht.

Weitere Informationen zur kostengünstigen Gründung einer Mini-GmbH können hier: Mini-GmbH Navigator abgerufen werden.