Der Verkäufer verkauft Papiere, die er zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht besitzt, weil er glaubt, dass er sie zum Zeitpunkt, zu dem er die Wertpapiere liefern muss, billiger einkaufen kann. Diese Papiere werden von Rentenfonds oder Aktien erst gegen eine Leihgebühr ausgeliehen. Zum Lieferzeitpunkt kauft er die Papiere zum aktuellen Preis ein. Ein Leerverkauf ist eine Spekulation auf einen fallenden Kurs.