Lagebericht

Bestandteil der Publizitätspflichten der GmbH. Mittelgroße und große GmbHs sind verpflichtet, einen Lagebericht zu veröffentlichen (Abgrenzung der verschiedenen GmbH-Typen: siehe Publizitätspflicht).

Eine gesetzliche Formvorschrift existiert nicht, der Lagebericht soll aber Angaben zu folgenden Punkten enthalten:

  • Geschäftsverlauf im abgelaufenen Wirtschaftsjahr
  • wirtschaftliche Lage der GmbH
  • ggf. Vorgänge von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung, die zwischen Ende des abgelaufenen Wirtschaftsjahrs und Berichtstag eingetreten sind
  • angewendete Methoden des Risikomanagements und dessen Ziele
  • Angaben zu Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken
  • einen Ausblick auf die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens
  • ggf. Informationen über den Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung im Unternehmen
  • ggf. Informationen über bestehende Zweigniederlassungen

Norm:

§ 289 HGB

Eingruppierung von Ländern entsprechend ihren wirtschaftlichen und politischen Verhältnissen und damit ihrer Bonität.

Bei den latenten Steuern handelt es sich um Steuern, die sich aus den unterschiedlichen Bilanzierungssystemen in der Steuerbilanz und der Handelsbilanz ergeben. Infolge der unterschiedlichen Bilanzierungssysteme in der Handels- und Steuerbilanz ergeben sich auf der Grundlage der Steuerbilanz zu hohe oder zu niedrige Steuern, als sie nach der Handelsbilanz geschuldet sind oder als Steuerguthaben gefordert werden können. Der Ansatz der latenten Steuern soll eine Kongruenz der Steuer- und Handelsbilanz herstellen. Latente Steuern sind auch bei der Unternehmensbewertung zu berücksichtigen.

Spätphasenfinanzierung bei etablierten mittelständischen Unternehmen, etwa zur Finanzierung von Expansionen, übernahmen, Überbrückungen.