Hier trägt der Leasinggeber das Restwertrisiko. Grundlage ist dabei die vereinbarte voraussichtliche Kilometerleistung. Wird diese überschritten, muss der Kunde nachzahlen. Diese Variante sollte der Restwertabrechnung vorgezogen werden.
Hier trägt der Leasinggeber das Restwertrisiko. Grundlage ist dabei die vereinbarte voraussichtliche Kilometerleistung. Wird diese überschritten, muss der Kunde nachzahlen. Diese Variante sollte der Restwertabrechnung vorgezogen werden.