Das Kapital
– wird normalerweise in Form von Geldmitteln in ein bestehendes oder neu zu gründendes Unternehmen eingebracht. Bei der Einbringung kann das Kapital neben der klassischen Einzahlung – in Geld – auch in Form von Forderungen oder in Form sonstiger Vermögensgegenstände eingebracht werden. Modellhaft lässt sich das Kapital einfach als Geldmittel betrachten, die im Unternehmen eingesetzt werden. Der monetäre Kapitalbegriff ist enger als der klassische, weil er sich auf eine bestimmte Vermögensart, die Geldmittel, bezieht und nicht auf das gesamte Vermögen.
Es wird unterschieden:
a) nach Dauer und Gewinnanspruch:
(1) Eigenkapital: grundsätzlich unbefristet, mit Gewinnbeteiligung nur im Fall eines vom Unternehmen erzielten Reingewinns.
(2) Fremdkapital: lang-, mittel- oder kurzfristiger Kredit i.d.R. mit festem Anspruch auf Verzinsung, auch im Fall eines ausgewiesenen Verlustes, ggf. mit darüber hinausreichendem
Gewinnanspruch;
b) nach der betriebswirtschaftlichen Funktion des Kapitals im Unternehmen:
(1) betriebsnotwendiges Kapital,
(2) Ergänzungskapital, also für den eigentlichen Betriebszweck nicht notwendiges Kapital